Kartenterminals Referenznummer der Bekanntmachung: OV 001-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kartenterminals
Ausschreibung über die Beschaffung von 500 eHealth-Kartenterminals und den Support. Zusätzlich den Support für bereits bestehende 400 eHealth-Kartenterminals
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Ausschreibung über die Beschaffung von 500 eHealth-Kartenterminals und den Support. Zusätzlich den Support für bereits bestehende 400 eHealth-Kartenterminals
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensangaben Einzelbieter
- Unternehmensangaben und Vollmacht Bietergemeinschaft
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Privilegierte Nachunternehmer
- Eigenerklärung zum Umsatz
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bietergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
- Vordruck Referenzen
- Vordruck Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bietergemeinschaft
Mindestanforderung ist, dass mindestens eine Referenz über mit dem Ausschreibungsgegenstand ver-gleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden.
- Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6GC0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.