Blitzschutz, Stübenhofer Weg 20a Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 067-23 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blitzschutz, Stübenhofer Weg 20a
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Grund- und Stadtteilschule Stübenhofer Weg wurde in den 60er Jahren erbaut und bereits kurze Zeit später durch Behelfspavillons ergänzt. Im Zuge vorangegangener Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurden bereits einige der Bestandsgebäude durch Neubauten ersetzt. Sie umfasst momentan 14 Gebäude.
In den nun bestehenden drei Bauabschnitten sollen die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen dieses Standorts abgeschlossen werden und neue Flächen für die Grundschule und die Stadtteilschule entstehen.
Die erste Baumaßnahme umfasste den Neubau eines Klassengebäudes für die Grundschule, den Neubau einer Einfeldsporthalle, sowie einen Erweiterungsbau für Fachklassen der Stadtteilschule. Im zweiten Bauabschnitt wird ein Werkstattgebäude errichtet, sowie die Sanierung eines Bestandsgebäudes durchgeführt. Hierfür erfolgt jeweils im Vorfeld der Abbruch von Bestandsgebäuden. Im letzten Bauabschnitt wird eine zweite Einfeldsporthalle gebaut. Im Nachgang der einzelnen Bauabschnitte werden die Außenanlagen neu gestaltet. Die vorgenannten Maßnahmen umfassen eine Gesamtfläche von ca. 5.600 qm und finden bei laufendem Betrieb der Schule statt.
Werkstattgebäude
Das Werkstattgebäude, welches an das zu sanierende Gebäude Nr. 02 angebaut wird, gliedert sich optisch als auch funktional in die nahezu quadratische, eingeschossige Werkstatthalle und einen länglichen, zweigeschossigen Bau mit Unterrichtsräumen. Dieser schließt sich südlich an die Halle an und formt so eine Art ‚L’. Die Gebäudehöhen liegen bei 4 m und 7,50 m (OK Traufe). Der Hallenteil und das Obergeschoss bekommen eine Hülle aus vertikal gegliedertem Trapezblech, das Erdgeschoss erhält eine farblich auf das Trapezblech angepasste WDVS-Fassade. Die Fassade der Halle wird von großflächigen Fensterelementen dominiert, während der Rest mit einer kleinteiligeren Lochfassade versehen wird. Da das Obergeschoss bei circa 3,74 m (OKFF) liegt ist die Werkstatt in die Gebäudeklasse 2 einzuordnen.
Der Bau hat insgesamt drei Eingänge, zwei Haupteingänge und einen Nebeneingang im Westen. Der nördliche Haupteingang ist um etwa 2 m nach innen verschoben und durch einen langen Flur mit dem südlichen Haupteingang verbunden. Dieser ist um 2,50 m nach innen versetzt, wobei die südliche Gebäudekante zusätzlich im 1. Obergeschoss 2,30 m auskragt.
Im Erdgeschoss gelangt man über die Haupteingänge in den Flur von wo aus die Maschinen und Lehrräume erschlossen werden. Durch einen Nebenflur erreicht man die Unterrichtsräume und über zwei Treppen oder einen Aufzug kommt man in das Obergeschoss und weitere Unterrichtsräume. Die WC-Anlagen befinden sich in beiden Geschossen im Unterrichtsbereich.
Auch konstruktiv unterscheiden sich die beiden Gebäudeteile. Der Werkstattbereich bekommt tragende Stahlbetonstützen, welche innen sowie außen mit Sandwichelementen ausgefacht werden. Die Tragschicht des Dachs besteht aus Holzbindern und Brettschichtelementen. Der zweigeschossige Unterrichtsbereich wird innen und außen in tragendem Stahlbeton, die Decken ebenfalls in Stahlbeton und die nicht tragenden Wände in Trockenbau ausgeführt. Der Boden in der Werkstatt bekommt Industrieparkett, der Rest wird abermals mit Linoleum beziehungsweise Feinsteinzeug versehen. Die Wände werden wieder farbig verputzt.
Hier: Blitzschutz
Stübenhofer Weg 20a, 21109 Hamburg
Für den Neubau des Werkstattgebäude ist eine Blitzschutz- und Erdungsanlage baurechtlich gefordert und wird nach der Blitzschutzklasse 3 errichtet.
Die Blitzschutz- und Erdungsanlage besteht aus dem Ringerder, Fundamenterder (FPAL) und der Auffanganlage. Der Ringerder ist als erdfühlig verlegte Leitung in rostfreien Edelstahl V4A geplant. Aufgrund der nicht erdfühligen Sohlplatte ist ein Fundamenterder (Funktionspotentialausgleichsleiter) in der Sohlplatte zu verlegen. Die Verbindung zwischen Ringerder und dem Funktionspotential-Ausgleichleiter erfolgt auf Höhe der Sohlplatte.
Die Auffanganlage wird über die Ableitungen mittels Trennstellen mit dem Fundamenterder verbunden. Die Auffanganlage wird als Aluminiumleitung auf dem Dach des Werkstattgebäudes errichtet. Alle hervorstehenden Bauteile wie Ablüfter, Entlüftungen und Dachkuppeln werden mit Fangstangen geschützt und in die Auffanganlage eingebunden.
Die Ableitungen werden grundsätzlich an den Regenfallrohren geführt. Ableitungen die nicht an den Fallrohren verlaufen werden als nicht sichtbare Leitung hinter der Fassadendämmung geführt.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. August 2023; Fertigstellung ca. September 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blitzschutz, Stübenhofer Weg 20a
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marne
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25709
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]