Universität Bremen Sanierung GW1 - Objektplanung für Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 399/23 TW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-bremen.de/dezernat4
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Bremen Sanierung GW1 - Objektplanung für Gebäude
Zu vergeben sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zur HOAI) für die folgende Baumaßnahme:
Die Universität Bremen beabsichtigt den Gebäudekomplex GW 1 Blöcke A, B und C umfassend energetisch zu sanieren. Die Gebäude wurden in den 1970iger Jahren im Rahmen der Gründung der Universität errichtet und in den folgenden Jahrzehnten mehrfach den Bedarfen entsprechend angepasst. Die Gebäude bestehen aus Stahlskelettbauten mit einer Vorhangfassade. Die drei Blöcke sind mit verglasten Zwischenbauten verbunden. Seit 2015 fanden vor allem in GW 1 B und C umfassende Sanierungen (Schadstoffsanierungen und Brandschutzertüchtigungen) im Innenbereich statt. Jetzt sollen im Rahmen der geplanten Maßnahme die Fassadenflächen inklusive der Fensterflächen, sowie die Dachflächen, alle Heizkörper- sowie das gesamte Heizleitungssystem energetisch saniert werden. Neben der beschriebenen energetischen Sanierung werden zusätzlich in GW 1 Block A in bisher nicht sanierten Bereichen Schadstoffe ausgebaut, Wände, Decken und Bodenbeläge erneuert, der vorbeugende Brandschutz ertüchtigt und ein Fluchttreppenhaus angebaut. Die Sanierung der Dachflächen aller Blöcke beläuft sich auf insgesamt 4400 qm, die zu sanierenden Fassadenflächen auf 6.557qm. Die Planungsphase soll 2024/2025, die Bauphase 2026. begonnen werden. Es ist beabsichtigt, mit GW 1 Block A zu beginnen, danach sollen die anderen Blöcke folgen. Eine parallele Bautätigkeit an den Gebäudeblöcken ist nicht vorgesehen.
Universität Bremen Klagenfurter Straße 6 28359 Bremen
Zu vergeben sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zur HOAI) für die folgende Baumaßnahme:
De Universität Bremen beabsichtigt den Gebäudekomplex GW 1 Blöcke A, B und C umfassend energetisch zu sanieren. Die Gebäude wurden in den 1970iger Jahren im Rahmen der Gründung der Universität errichtet und in den folgenden Jahrzehnten mehrfach den Bedarfen entsprechend angepasst. Die Gebäude bestehen aus Stahlskelettbauten mit einer Vorhangfassade. Die drei Blöcke sind mit verglasten Zwischenbauten verbunden. Seit 2015 fanden vor allem in GW 1 B und C umfassende Sanierungen (Schadstoffsanierungen und Brandschutzertüchtigungen) im Innenbereich statt. Jetzt sollen im Rahmen der geplanten Maßnahme die Fassadenflächen inklusive der Fensterflächen, sowie die Dachflächen, alle Heizkörper- sowie das gesamte Heizleitungssystem energetisch saniert werden. Neben der beschriebenen energetischen Sanierung werden zusätzlich in GW 1 Block A in bisher nicht sanierten Bereichen Schadstoffe ausgebaut, Wände , Decken und Bodenbeläge erneuert, der vorbeugende Brandschutz ertüchtigt und ein Fluchttreppenhaus angebaut. Die Sanierung der Dachflächen aller Blöcke beläuft sich auf insgesamt 4400 qm, die zu sanierenden Fassadenflächen auf 6.557qm. Die Planungsphase soll 2024/2025, die Bauphase 2026. begonnen werden soll mit GW 1 Block A, danach sollen die anderen Blöcke folgen. Eine parallele Bautätigkeit an den Gebäudeblöcken ist nicht vorgesehen.
Die Zeit der Leistung kann derzeit nicht abschließend festgelegt werden.
Soweit Leistungen der Leistungsphase 9 abgerufen werden, verlängert sich die Ausführungszeit
Die Vergabestelle bewertet die nachgewiesene Erfahrung in folgenden Bereichen:
1. Sanierung und Umbau im Bestand bei vergleichbaren Bauwerken
2. Verbindung von Sanierung und Umbau mit Schadstoffsanierung,
3. Durchführung von Baumaßnahmen für die öffentliche Hand,
4. Berücksichtigung von Nutzerbelangen bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bestand
Jedes dieser Kriterien wird mit einer Punktzahl zwischen 1 und 25 Punkten bewertet.
Maßgeblich ist insoweit, inwieweit die nachgewiesene Erfahrung die ausreichende technische und berufliche
Leistungsfähigkeit für die Durchführung des Auftrags erwarten lässt. Lässt die nachgewiesene technische und
berufliche Leistungsfähigkeit eine durchschnittliche ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten, so
erhält der Bewerber 13 Punkte. Lässt die nachgewiesene technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine
mehr oder weniger als durchschnittliche ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten, so wird dies mit
Zu bzw. Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden für jedes Kriterium mindestens 1 und maximal
25 Punkte vergeben. Die drei Bewerber mit der insgesamt höchsten Punktzahl werden als Bieter zum weiteren
Verfahren zugelassen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Einrichtung des Herkunftslandes
2.
Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis Auszüge aus einschlägigen Registern des Herkunftslandes oder von zuständigen
Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen anzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis Auszüge aus einschlägigen Registern des Herkunftslandes oder von zuständigen
Behörden des Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen anzufordern.
1. Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren einschließlich Angaben zum Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich Objektplanung für Gebäude
2. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz: EUR 1.000.000,00
2. Nachweis einer Deckungssumme für Vermögensschäden von mindestens EUR 1.000.000,00. Die Deckungssumme muss jährlich zweifach maximiert zur Verfügung stehen. Ausreichend ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; der Bewerber hat für die aus seiner Sicht geeigneten Referenzen zusätzlich darzustellen, welche nachgewiesene
Erfahrung in den Bereichen
a) Sanierung und Umbau im Bestand bei vergleichbaren Bauwerken
b) Verbindung von Sanierung und Umbau mit Schadstoffsanierung,
c) Durchführung von Baumaßnahmen für die öffentliche Hand,
d) Berücksichtigung von Nutzerbelangen bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bestand besteht.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHF63KK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]