München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI15656
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4
München Hbf Neubau Starnberger Flügelbahnhof
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München Hbf, Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, optional Lph 3+4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
München Hbf Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Lph 3 für die Fassadenplanung. Zwischenzeitlich haben sich folgende Randbedingungen geändert: Um die Lph 3 abschließen zu können, sind daher folgende Leistungen erforderlich: Es ist ein neues Montagekonzept ohne Gerüst zu erstellen, um die beengten Verhältnisse vor Ort zu berücksichtigen. Es soll ohne den T-Träger in der Außenfassade weitestgehend montiert werden, da die Nachteie größer sind als die Vorteile. Es gibt höhere Anforderungen
an die Nachhaltigkeit in folge neuem Gebäudeenergiegesetz (U-Wert Betrachtung, etc. ) etc.
LÄ62
Die hier gegenständliche Fassadenplanung bezieht sich auf eine sehr komplexe Fassadenanlage, wofür der AN die Gewährleistung schuldet. Würde die Vergabe an einen anderen AN erfolgen, könnte die technische Funktionalität für alle Eigenschaften nicht gewährleistet werden etc..