Rahmenvereinbarung Lizenzüberlassung Atlassian Datacenter Jira & Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01530
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lizenzüberlassung Atlassian Datacenter Jira & Confluence
Jährliche Erneuerung der Lizenzen gemäß Leistungsverzeichnis für Jira, Jira Service Management, Confluence & Erweiterungen.
Erneuerung der Lizenzen laut anliegenden Leistungsverzeichnisses, sowie Support und Pflege im Rahmen der Regelungen des abzuschließenden EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern (max. 5) und einer Laufzeit von insgesamt 48 Monaten jeweils beginnend mit den Laufzeiten der einzelnen angeforderten Lizenzen gemäß des anliegenden Leistungsverzeichnisses. Abgeschlossen werden soll die Rahmenvereinbarung mit den fünf Erstplatzierten geeigneten Anbietern gemäß dem Zuschlagskriterium Preis. Es ist beabsichtigt die erste Auftragsvergabe direkt im Anschluss an dieses Vergabeverfahren, an den Erstplatzierten geeigneten Anbieter gemäß Zuschlagskriterium Preis zu vollziehen (dies gilt für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses). Die weiteren Abrufe erfolgen dann jeweils im 12-Monats-Rhythmus. Hierzu werden zu gegebener Zeit von allen Teilnehmern der Rahmenvereinbarung entsprechende Angebote für alle Lizenzen gemäß Leistungsverzeichnis seitens des Auftraggebers angefordert. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im Anschluss wiederum gemäß dem Zuschlagskriterium Preis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Lizenzüberlassung Atlassian Datacenter Jira & Confluence
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber (soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde) durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Anlage_C_Eigenerklärung
Anlage_C_Angebotsschreiben
Anlage_C_Leistungsverzeichnis
Anlage_C_Erklärung IT-Sicherheit
Anlage_C_Eigenerklärung EU-Verordnung 2022_576
Anlage_C_Ggf_Bietergemeinschaft_Fbl-401-L (Nur, falls eine Bietergemeinschaft eingegangen wird)
Anlage_C_Ggf_Nachunternehmerleistungen_Fbl-392-L_F (Nur, falls Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden)
Anlage C_Anlage_C_Ggf_Verpflichtungserklärung_Fbl-393-L_F (Nur, falls Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern gefordert werden)
Kopie/Scan Zertifikat Atlassian Gold Solution Partner öder höherwertig.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]