Aufhebung: Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef - LOS 3 Referenznummer der Bekanntmachung: J-2023-13-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung: Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef - LOS 3
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Winterdienst auf dem Außengelände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am Standort der HGU am Campus Hennef. Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) Campus Hennef Zum Steimelsberg 7 53773 Hennef
Die DGUV beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Bereich des Winterdienstes an einen externen Auftragnehmer (AN). Dazu gehören:
- Stellung eines Bereitschaftsdienstes für die jeweilige Winterdienstperiode
- die prognostizierten Wetterverhältnisse zu erfassen und zu überprüfen
- Glatteisvermeidung
- Schneeräumungen
- Streuen
Gemäß § 4 des Vertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst für die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (HGU) am Campus Hennef
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6G6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland