UAV-Software
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
UAV-Software
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, unmittelbar nach Vertragsschluss Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Teil der Bearbeitung der Kernprozesse ist eine Software für die Verarbeitung von Daten, die mittels einer UAV Plattform erfasst wurden. Diese Software soll unternehmensweit Verwendung finden.
Mit einer UAV Plattform werden in einem automatisierten Prozess Bildflüge durchgeführt, bei der Serien von Bildern in definierten Rastern entstehen. Die Plattformen verfügen über einen integrierten GNSS-RTK-Empfänger, wodurch für jedes Einzelbild Aufnahmepositionen mit einer Positions¬genauigkeit von wenigen Zentimetern verfügbar sind. Außerdem können am Boden Passpunkte hinzugefügt werden, die der Kontrolle und einer zusätzlichen Genauigkeitssteigerung dienen.
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, unmittelbar nach Vertragsschluss Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können.
Teil der Bearbeitung der Kernprozesse ist eine Software für die Verarbeitung von Daten, die mittels einer UAV Plattform erfasst wurden. Diese Software soll unternehmensweit Verwendung finden.
Mit einer UAV Plattform werden in einem automatisierten Prozess Bildflüge durchgeführt, bei der Serien von Bildern in definierten Rastern entstehen. Die Plattformen verfügen über einen integrierten GNSS-RTK-Empfänger, wodurch für jedes Einzelbild Aufnahmepositionen mit einer Positions¬genauigkeit von wenigen Zentimetern verfügbar sind. Außerdem können am Boden Passpunkte hinzugefügt werden, die der Kontrolle und einer zusätzlichen Genauigkeitssteigerung dienen.
Mit der Software werden diese Bilder und die Positionsangaben in einem integrierten Ansatz photogrammetrisch ausgewertet.
Typische Ergebnisse sind dreidimensionale Oberflächenmodelle und Punktwolken, die ein digitales Abbild der realen Umgebung darstellen (Digitaler Zwilling). Diese Modelle sind maßstabsgetreu, so dass direkt in ihnen Objekte vermessen werden können.
Zusätzlich zu den 3D-Modellen erstellt die Software aus den Einzelbildern auch verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen (Orthofotos).
Die Verarbeitung der UAV-Daten sowie die Beurteilung der Ergebnisse sollen in einheitlichen Prozessen abgebildet werden, wobei die Anwendung ein einheitliches Werkzeug zu deren Umsetzung darstellt.
Das übergeordnete Ziel des Unternehmens ist es, eine einheitliche Struktur zu schaffen, in der sich vereinheitlichte Softwarelösungen niederlassungsübergreifend verwenden lassen. Dadurch können Erfahrungen ausgetauscht und Ressourcen weiter genutzt werden.
Verlängerungsoption
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nach Auswertung der eingegangenen Angebote für die Ausschreibung UAV-Software im offenen Verfahren musste das Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, weil keines der eingegangenen Angebote den Bedingungen entsprach
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]