Zimmerer, Ohrnsweg 52 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 056-23 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmerer, Ohrnsweg 52
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Das Projekt ist als Teilprojekt zu betrachten und umfasst den Neubau eines Klassenhauses.
Der Abriss einer Bestandssporthalle, der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, ein Anbau an den Bestand, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Arbeiten an den Freianlagen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme.
Mit dieser Ausschreibung wird eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart.
Ohrnsweg 52, 21149 Hamburg
- Baustelleneinrichtung
- Ingenieurleistungen
- Stundenlohnarbeiten
- Trapezdachkonstruktion (Klassenhaus)
- Trapezdachkonstruktion (Sporthalle)
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. August 2023; Fertigstellung ca. September 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmerer, Ohrnsweg 52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohne
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49393
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]