WPR - Vergabe Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: WPR-202303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gkl.org
Abschnitt II: Gegenstand
WPR - Vergabe Agentur
Der Auftraggeber möchte eine PR-Agentur für die Konzeption und Umsetzung von PR-Maßnahmen für die Spielangebote der GKL in Deutschland gewinnen.
Alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
22297 Hamburg
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden maximal fünf geeignete Bewerber/innen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen aufgefordert. Die Auswahl der max. fünf Be-werber/innen erfolgt auf Basis der in Anlage 1 (Eigenerklärung Eignung inkl. qualifizierte Referenzen) gemachten Angaben. Für die Bewertung ist die Eignung der Referenzen sowie die abgegebene Anzahl der geeigneten Referenzen maßgeblich. Es werden die fünf Bewerber mit der höchsten Anzahl (max. fünf) von geeigneten Referenzen ausgewählt. Bei gleicher Anzahl geeigneter Referenzen von zwei oder mehreren Bewerbern / Bewer-berinnen entscheidet das Los.
Die fünf ausgewählten Bewerber/innen werden aufgefordert, eine PR-Strategie und daraus abgeleitete PR-Maßnahmen zu entwickeln und im Rahmen einer Pitch-Präsentation einem Gremium der GKL vorzustellen. Alle Details werden in einem Briefing dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeption und Umsetzung von PR-Maßnahmen für Spielangebote der GKL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, den die Bieterin / der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich gerügt werden muss (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung (bzw. in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Werden die vorgenannten Vorgaben nicht beachtet, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0