Kampfmittelsondierung, Brekelbaums Park 6 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 008-23 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung, Brekelbaums Park 6
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, auf dem Grundstück der ehemaligen BS09 am Brekelbaums Park den Abbruch der Bestandsgebäude des BS09 und den Neubau eines Berufs- und Hochschulcampus. In einem Ersten Schritt wurde in 2022 der ehemals vorhandene Gebäudekomplex inkl. Sohlplatten abgebrochen.
Für das Grundstück besteht gemäß Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in Teilen der Verdacht auf Kampfmittel.
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung der tiefenunbeschränkten Kampfmittelsondierungen und -räumungen mittels Bohrlochsondierungen durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) vorlaufend zu den Neubaumaßnahmen im Teilprojekt „Neubau Hauptgebäude“.
Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg
- Kampfmittelarbeiten: Baustelleneinrichtung, Vermessung / Berichtswesen, Bohrlochsondie-rungen, Entsorgung
- Baubegleitende Kampfmittelsondierung
- Aufgrabungen / Verdachtsobjektbergung
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Auftragserteilung bis Ende März 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelsondierung, Brekelbaums Park 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]