ELT - Starkstrom Referenznummer der Bekanntmachung: TK 20062023-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
ELT - Starkstrom
Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule.
Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium. Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal. Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden. Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
Sanierung von Schulgebäude als Haupthaus mit angrenzender Villa - Brandschutztechnische Sanierung - Errichtung von Kabeltrassen, Installationsgeräten und Kabelanlagen selbst (ca. 8000 m Starkstromkabel). Verlegung von Datenkabeln (ca. 1500 m). Errichtung von Allgemeinbeleuchtung ca. 130 Leuchten und Sicherheitsbeleuchtung ca. 80 St. Errichtung von Einbruchmeldenanlage, ELA, BMA, Lichtsteuerung KNX, Äußerer und innerer Blitzschutz, Demontage, Baustromversorgung,
Gerhart- Hauptmann- Schule, Bruno-Wille-Str. 37-45, 12587 Berlin
Baustromversorgung
ca. 8000 m Starkstromkabel
ca. 2000 m Datenkabel
ca. 130 St Allgemeinbeleuchtung
ca. 80 St Sicherheitsbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland