Gebäude-Feuerversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: TK 27072023-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-Feuerversicherung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
Bezirk Treptow-Köpenick
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt aber dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres ein. Da wir als öffentlicher Auftraggeber im Fall einer Kündigung unsererseits eine neue Vereinbarung wieder EU-weit ausschreiben müssen und diese ca. sechs Monate Vorbereitung für uns bedeutet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 VVG verfahren.
Außerdem wird laut der Präambel zur Rahmenvereinbarung für jedes Objekt ein einzelner, rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen, der im konkreten Einzelfall von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch abweichen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über ein Rating mit mindestens der Note "A" einer Ratingagentur, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ESMA] zertifiziert oder registriert ist mit Angabe der Ratingagentur
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Sparte Schadensversicherung gemäß
§ 8 VAG der BaFin oder vergleichbare Erlaubnis des EU-Herkunftslandes einschließlich des
Notifikationsverfahrens des BaFin in Kopie
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Erklärung über drei Referenzen in der Sparte Gebäudefeuerversicherung mit öffentlichen
Auftraggebern in den letzten drei Jahren mit Angabe von Laufzeit, öffentlicher Auftraggeber,
Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Versicherer
Die Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ist nur zulässig, sofern keine
Nachschusspflicht entsteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 06.07.2023 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]