Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Energieberatung - Beratungsleistungen zur thermischen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) ( VgV 26-1405/23 ) Referenznummer der Bekanntmachung: 1405/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Energieberatung - Beratungsleistungen zur thermischen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) ( VgV 26-1405/23 )
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Energieberatung - Beratungsleistungen zur thermischen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
a) in der Vorprojektphase - Unterstützung des Auftraggebers bei der Beratung des Bauherrn bei der Bedarfsplanung bis zur Aufstellung der Initialen Projektunterlage (IPU) nach Abschnitt C Neue RBBau sowie
b) projektspezifische Beratung und Begleitung von Baumaßnahmen nach Abschnitt D u. ggf. E Neue RBBau) in den Leistungsstufen 1- 5, VgV
siehe auch II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Berlin
- Leistungsbereich:
Energieberatung einschl. Beratungsleistungen für die thermische Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
a) in der Vorprojektphase - Unterstützung des Auftraggebers bei der Beratung des Bauherrn bei der Bedarfsplanung bis zur Aufstellung der Initialen Projektunterlage (IPU) nach Abschnitt C Neue RBBau sowie
b) projektspezifische Beratung und Begleitung von Baumaßnahmen nach Abschnitt D und ggf. E Neue RBBau) in den Leistungsstufen 1 - 5
Die Rahmenvereinbarung werden im Namen und im Auftrag von 2 unterschiedlichen Auftraggebern
(im Namen der Bundesrepublik Deutschland für den DBT oder im Auftrag der BImA) geschlossen.
Das Vergabeverfahren wird für Los 1 a) und 1.b) und Los 2 a) und b) gemeinsam durchgeführt.
Eine Bewerbung ist nur für beide Lose zusammen möglich.
- Leistungsbild:
a. fachliche Beratung bei der Bauprogrammplanung nach Abschnitt A 5 NRBBau bis zur Erarbeitung der Projektziele (C 8 NRBBau) - insbesondere im Hinblick auf eine ganzheitliche und energetisch nachhaltige Gesamtkonzeption für Bestandsgebäude, neu zu errichtende Gebäude oder in einem Zusammenhang betrachtete Bestandsliegenschaften in der Vorprojektphase (siehe Anlage Informationen zum Leistungsbild)
b. fachliche Beratung - projektspezifsche Begleitung von Baumaßnahmen nach Abschnitt D und E Neue RBBau im Hinblick auf eine ganzheitliche und energetisch nachhaltige Gesamtkonzeption und deren Umsetzung für Bestandsgebäude, neu zu errichtende Gebäude oder in einem Zusammenhang betrachtete Bestandsliegenschaften in den Leistungsstufen 1-5 - bestehend aus möglichen, in der Anlage Informationen zum Leistungsbild aufgeführten, besonderen Leistungen und Teilleistungen der thermischen Bauphysik
-Beginn/Ende der Leistungserbringung:
3. Quartal 2023. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre ab Zuschlagserteilung.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 3 Stufen durch:
- Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
- Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
- Stufe 3: Vergabe der Einzelaufträge
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden auf der Grundlage der eingegangen Bewerbungen und der Auswertungsmatrix Stufe 1 die Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren ausgewählt (max. 12 Teilnehmer). Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 7-10 Rahmenvertragspartner gefunden werden.
Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 2 zu entnehmen.
Die Entscheidung über die aufgaben-/objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 - Einzelbeauftragung) der Leistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren (Auswertungsmatrix Stufe 3).
Die Beauftragung der Leistungen der Leistungsbilder nach Nr. 1. und 2. (aufgaben-/objektkonkret) ist für die Jahre 2023 bis 2027 vorgesehen, die Beauftragung von 8 Einzelaufträge bereits für 2023. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 - aufgaben-/objektkonkret) festgelegt.
Der Rahmenvertrag ist zweiseitig nicht verbindlich.
Es kann dem Auftragnehmer daher nicht zugesichert werden, ob und ggf. in welchem Umfang - er einen aufgaben-/objektkonkreten Einzelauftrag erhält. Umgekehrt besteht im Wettbewerb für den Einzelauftrag für die Rahmenvertragspartner keine Verpflichtung in jedem Fall ein Angebot abzugeben (beidseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung).
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Bei Rahmenvereinbarungen Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: [Betrag gelöscht] Euro brutto
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerbenden auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmenden gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerbender oder Bieternder die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Bewerbenden betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des/der Bewerbenden oder des/der Bietenden und des/der Nachunternehmenden für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich der Gebäudeenergieberatung mit Fachplanungsleistungen/Beratung zur thermischen Bauphysik,
mindestens >= 300.000 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des/der Bewerbenden während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Beschäftigtenzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens können nur die Beschäftigten des Nachunternehmens hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2,P3) vom Bewerbenden vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2019 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein
(Abschluss Energiekonzept bzw. energetischer Sanierungsfahrplan einschließlich Übergabebericht an den Auftraggeber).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/in, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art und Typ der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Beschreibung der Maßnahmen und Darstellung inwieweit die energetischen Anforderungen eingehalten und umgesetzt werden konnten.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1, P2, P3) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter/in, Projektmitarbeiter/in,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten, einschließlich des/der Büroinhabenden, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhaber/ -erin) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss mindestens >= 4 sein.
Davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen; technische Gebäudeausrüstung/ Physik/ Bauphysik/ Maschinenbau/ Elektrotechnik, d.h. gemäß § 21 ENEV zugelassene Fachrichtung (oder in der EU vergleichbarer Studienabschluss im Bereich Energieberatung.
mindestens >= 3 sein.
Zu 2.
Es sind drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2019 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein
(Abschluss Energiekonzept bzw. energetischer Sanierungsfahrplan einschließlich Übergabebericht an den Auftraggeber).
Davon:
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich (P1)
Erstellung eines Energiekonzeptes oder eines energetischen Sanierungsfahrplans für ein Bestandsgebäude Büro und Verwaltung (Nichtwohnungsbau) in der Vorprojektphase inkl. energetischer Bewertung (vor LPH 1 der HOAI)
Mindestens ein Projekt im Bereich (P2)
Bestandsaufnahme und Dokumentation eines Bestandsgebäudes als Grundlage für die energetische Bewertung (Aufnahme von Bauteilen und Schichten und Ermittlung von u-Werten)
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich (P3)
Erstellung eines Energiekonzeptes für einen Neubau oder ein Gebäudeensemble aus Neu- und Bestandsgebäuden (Nichtwohnungsbau) in der Vor- und Entwurfsplanung und Beratung und Begleitung der fachlich Beteiligten im weiteren Projektverlauf
Mindestens ein Projekt mit einer BGF (min. >= 12.000 qm)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
Bitte angeben! (ist der Baumaßnahme anzupassen) (max. 4.000 Zeichen)
Zu 1.
Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhaber/ -erin) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss mindestens >= 4 sein.
Davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen; technische Gebäudeausrüstung/ Physik/ Bauphysik/ Maschinenbau/ Elektrotechnik, d.h. gemäß § 21 ENEV zugelassene Fachrichtung (oder in der EU vergleichbarer Studienabschluss im Bereich Energieberatung.
mindestens >= 3 sein.
Zu 2.
Es sind drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2019 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein
(Abschluss Energiekonzept bzw. energetischer Sanierungsfahrplan einschließlich Übergabebericht an den Auftraggeber).
Davon:
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich (P1)
Erstellung eines Energiekonzeptes oder eines energetischen Sanierungsfahrplans für ein Bestandsgebäude Büro und Verwaltung (Nichtwohnungsbau) in der Vorprojektphase inkl. energetischer Bewertung (vor LPH 1 der HOAI)
Mindestens ein Projekt im Bereich (P2)
Bestandsaufnahme und Dokumentation eines Bestandsgebäudes als Grundlage für die energetische Bewertung (Aufnahme von Bauteilen und Schichten und Ermittlung von u-Werten)
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich (P3)
Erstellung eines Energiekonzeptes für einen Neubau oder ein Gebäudeensemble aus Neu- und Bestandsgebäuden (Nichtwohnungsbau) in der Vor- und Entwurfsplanung und Beratung und Begleitung der fachlich Beteiligten im weiteren Projektverlauf
Mindestens ein Projekt mit einer BGF (min. >= 12.000 qm)
Zu 3.
Die für das Projektteam geltenden Mindestkriterien sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbogen) aufgeführt. Das konkrete Projektteam ist erst in Stufe 3 (Einzelauftrag) zu benennen.
1. Vorstellung von zwei Büromitarbeitenden (M1 und M2), die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen; technische Gebäudeausrüstung/ Physik/ Bauphysik/ Maschinenbau/ Elektrotechnik, d.h. gemäß § 21 ENEV zugelassene Fachrichtung (oder jeweils in der EU vergleichbarer Studienabschluss).
2. Nachweis einer fachlichen Qualifikation im Bereich Energieberatung, z.B. Nachweis der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen nach § 21 Abs. 2 ENEV
oder
Nachweis einer Qualifikation im Bereich Energieberatung, die bei folgenden Stellen erworben worden ist: Technischen Überwachungsverein bzw. einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder die Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Eintragung als Energieberater/-in bei der Deutschen Energieagentur (DENA) oder eine Ausbildung als Gebäudeenergieberater/-in (HWK) oder eine bei einer vergleichbaren Stelle erworbenen Qualifikation oder
oder
Nachweis der Anerkennung als Prüfsachverständige(r) für energetische Gebäudeplanung nach § 6 der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DV Bln oder Vorlage eines Gleichwertigkeitsnachweises nach § 8 der DV
und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung seit Abschluss fachlichen Qualifikation im Bereich Energieberatung
2. Vorstellung eines weiteren Büromitarbeiters (M3), der die folgenden Anforderungen erfüllt:
ingenieurwissenschaftlicher Studienabschluss
und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich thermische Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht möglich.
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Fragen von Bietenden, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation zwischen Bewerbenden/Bietenden und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerbenden sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierte/r Nutzer/in der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerbenden versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://bbr.bund.de