Prüfung von Rohrstatiken Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003449
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von Rohrstatiken
Prüfung von Rohrstatiken im Rahmen der Planung und Verlegung von Rohrleitungen für Fernwärmeanlagen.
Die Vattenfall Wärme Berlin AG betreibt in Berlin Fernwärme- und Fernkältenetze, die ausgebaut, erneuert und rehabilitiert werden. Bei der Realisierung von Neuanschlüssen, Umlegungen, Sanierungen und Störungsbeseitigungen sind durch Ingenieurbüros und/oder ausführende Firmen im Zuge der Planung Unterlagen zu der Rohrstatik vorzulegen. Diese Unterlagen zu der Rohrstatik sind vom AN zu prüfen und in der Bauphase hinsichtlich der korrekten Umsetzung zu kontrollieren.
Hierzu sollen Kontrakte mit Ingenieurbüros geschlossen werden, um die Leistungen bei Bedarf abzurufen und für die verschiedenen Projekte in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle beabsichtigt im Bereich Fernwärme die Vergabe von Rahmenverträgen für die Prüfung von Rohrstatiken am Standort Berlin. Vorgesehen sind zwei Rahmenverträge mit einer Verteilung von 70% zu 30% (in Abhängigkeit der Kapazität des Erstplatzierten bis zu 70%).
3 x 2 Jahre
Zu diesem Punkt siehe bitte die Ausführungen unter VI.3.B. dieser Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A) K.O.-Kriterium: Ja
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse) inkl. ausgefüllter Bewerberfragebogen
Register B) K.O.-Kriterium: Ja
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) K.O.-Kriterium: Ja
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) K.O.-Kriterium: Ja
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) K.O.-Kriterium: Nein
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Register F) K.O.-Kriterium: Ja
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register G) K.O.-Kriterium: Ja
Eigenerklärung:
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner sowie die Grundsatzerklärung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Vattenfall GmbH gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter „Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/. Die Grundsatzerklärung findet sich unter: www.vattenfall.de/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien und den Prinzipien der Grundsatzerklärung erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register H) K.O.-Kriterium: Ja
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Register I) K.O.-Kriterium: Ja
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register J) K.O.-Kriterium: Ja
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Register K) K.O.-Kriterium: Nein
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 0,7 Mio. EUR Deckungssumme.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen. Register I bis K der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register L) K.O.-Kriterium: Nein
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
1. Auftraggeber,
2. Datum Auftragsvergabe,
3. Auftrags- und Schlussrechnungswert,
4. Darstellung der Projektgröße und -volumen,
5. Hauptleistungsinhalte,
6. Beginn und Ende der Leistungen,
7. Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers,
8. Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers sowie
9. Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers.
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Die angegebenen Referenzen werden bewertet. Der entsprechende Bewertungsmaßstab ergibt sich aus dem bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung bereitgestellten Dokument "Auswahlkriterium Referenzen".
Register M) K.O.-Kriterium: Nein
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register N) K.O.-Kriterium: Nein
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register O) K.O.-Kriterium: Nein
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig).
Register P) K.O.-Kriterium: Ja
Eigenerklärung:
"Hiermit wird erklärt, über Kenntnisse des AGFW-Regelwerks, einschlägige Normen und Berechnungsprogramme sowie Erfahrungen im innerstädtischen Fernwärme-Anlagenbau (hiermit ist die erfolgreiche Arbeit in 2- und Mehr-Leiter-Systemen gemeint), sowie Erfahrungen der systemübergreifenden Prüfung, d.h. Inklusion alter Rohrsysteme und Integration aller Rohrsysteme, verschiedene Medien (Warmwasser, Dampf, Kaltwasser), verschiedene Verlegemethoden wie erdverlegt, grabenlos inkl. der Montagebahn, gebäudeverlegt, freiverlegt etc. zu verfügen. Insbesondere sind Kenntnisse über den Einsatz und der damit verbundenen statischen Prüfungen aller gängigen in der Praxis bewährten Rohrsysteme sowie über die statische Verknüpfung verschiedener Verlegetechniken und Rohrsysteme vorhanden."
Register Q) K.O.-Kriterium: Ja
Eigenerklärung:
Die Vergabestelle schätzt die gesamte Auftragsmenge auf ca. [Betrag gelöscht] EUR im Jahr. Jeder Bieter muss mindestens 50% der geschätzten Auftragsmenge pro Jahr abdecken können.
Register R) K.O.-Kriterium: Ja
Eigenerklärung:
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
siehe Vertragsunterlagen.
siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Punkt I.1) Kontaktstelle genannte Person ist für die Durchführung dieser Ausschreibung von der Vattenfall GmbH beauftragt.
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2023_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
https://group.vattenfall.com/de/wer-wir-sind/lieferantenbeziehungen/lieferantenregistrierung
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register F und G des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Abschichtung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung
2. Eignungsprüfung
3. Abschichtung
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 7 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 7 Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "Auswahlkriterium Referenzen".
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 7 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).