Waschdienstleistungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_10063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waschdienstleistungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind definierte Artikel zu reinigen, zu pflegen, zu reparieren und zu kontrollieren nach EN ISO 20471.
NL Nord, NL Nordost,NL Ost, NL Nordwest und NL Rheinland
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind definierte Artikel zu reinigen, zu pflegen, zu reparieren und zu kontrollieren nach EN ISO 20471.
Der Vertrag hat eine Option um weitere 12 Monate. Die Option muss 3 Monate vor Vertragsende gezogen werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist maximal 3x möglich. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten
NL Westfalen, NL West ,NL Südwest, NL Nordbayern und NL Südbayern
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind definierte Artikel zu reinigen, zu pflegen, zu reparieren und zu kontrollieren nach EN ISO 20471.
Der Vertrag hat eine Option um weitere 12 Monate. Die Option muss 3 Monate vor Vertragsende gezogen werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist maximal 3x möglich. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro
Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten
Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem
das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in
dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist,
genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in
ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
eines alternativen Nachweises, der zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als sechs Monate ist.
Nachweis der Eignung des
Bewerbers/Bieters
(Unternehmen) gem. § 42
i.V.m. § 48 VgV
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von
genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den
einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
(C 05_F1_Erklärung zum Unternehmen VgV)
Nachweis einer
Berufshaftpflicht-
versicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während
der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (C 06_F3.1_Erklärung zur
Haftpflichtversicherung).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Liste der Referenzen des
Bewerbers/Bieters der
letzten 3 Jahre
(ab 2019), die Erfahrungen
bei vergleichbaren
Projekten belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen
(C 08_F4.2_Erklärung zu Referenzen Unternehmen_VgV):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den
Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Erklärung zur Neutralität
gem. § 46 Abs.2 VgV
Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung
notwendig. Daher sind vom Bewerber/Bieter folgende Eigenerklärungen zur Neutralität gem.
§46 Abs. 2 VgV abzugeben, die darstellen (Formblatt F4.1):
a) dass das/die Unternehmen nicht gleichzeitig Leistungen für Dritte im Zusammenhang mit
den in der Leistungsbeschreibung (LB) beauftragten Leistungen bzgl. der Reform der
Bundesfernstraßenverwaltung erbringt/en;
oder:
b) dass das/die Unternehmen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen,
insbesondere durch die Errichtung von Informationsbarrieren ("Chinese Walls") oder
personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen effektiv sicherstellt/en,
dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Personen des Unternehmens/der Unternehmen
gewährleistet ist und eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
dass das/die Unternehmen im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber während der
Laufzeit des Vertrages eintretende potentielle Interessenskollisionen unverzüglich schriftlich
anzeigt/en und dabei schlüssig und für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegt/en, woraus
sich eine potentielle Interessenskollision ergeben kann und welche organisatorischen,
personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen das/die
Unternehmen zur Vermeidung der Interessenskollision ergreifen wird/werden.
Diese Erklärung gilt auch für den Fall, dass potentielle Interessenskollisionen nicht aufgrund
von Tätigkeiten des Unternehmens drohen, sondern auch durch dem Unternehmen bekannt
werdende Tätigkeiten eines Unternehmens, mit dem das Unternehmen durch eine
vertragliche Verpflichtung verflochten ist.
(C 07_4.1_F-Neutralitätserklärung_VgV)
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte
innerhalb der letzten 3 Jahre (ab
2019)nachzuweisen
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung
ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen
werden kann und wenn aus Sicht des AG die
Neutralität in Frage steht, weil erhebliches
Gefährdungspotential für
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit
der Ausführung der Leistung vorliegt bzw.
vorliegen wird, wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des
allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und
des mit dem vergaberechtlichen
Gleichbehandlungsgebot in engem
Zusammenhang stehenden
Neutralitätsgebots.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de