Winterdienst auf Gehwegen und Radwegen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_0127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schoenefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf Gehwegen und Radwegen
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Winterdienstleistungen (Anliegerpflichten der Gemeinde Schönefeld sowie Geh- und Radwege außerhalb der geschlossenen Ortslage) bei Winterwetterlagen mit Schneefall, Schneeregen, Frost, Eisregen und der daraus resultierenden Glätte. Der Winterdienst beinhaltet das Beräumen der Gehwege und Radwege von Schnee, Schneematsch, Schneeregen usw. sowie das Aufbringen einer ausreichenden Menge Streugut. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,00 m vom Schnee freizuhalten.
Gehwegwinterdienst Ortsteil Schönefeld
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) im Ortsteil Schönefeld mit einer Gesamtlänge von 16.059 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Waltersdorf, Rotberg und Kiekebusch
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Waltersdorf, Rotberg und Kiekebusch mit einer Gesamtlänge von 9.800 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Großziethen und Kleinziethen
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Großziethen und Kleinziethen mit einer Gesamtlänge von 6.094 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Waßmannsdorf und Selchow
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Waßmannsdorf und Selchow mit einer Gesamtlänge von 9.872 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt,
- eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Paragr. 44 Abs. 1 VgV);
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
- unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den Paragr. 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach Paragr. 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach Paragr. 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den
Ausschreibungsunterlagen;
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen / Vergabeunterlagen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt,
- unterschriebene Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Paragr. 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gem. Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
- Eigenerklärung oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Paragr. 45 Abs. 4 VgV).
1) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal angeben wird, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124).
2) Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er drei Referenznachweise vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124).
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Die Öffnung wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 53 VGV / § 38 UVGO
Die Einreichung der Teilnehmeranträge und Angebote sind nur in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischen Mitteln gemäß § 10 VGV / § 7 UVGO zugelassen .
Jegliche Kommunikation erfolgt nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Sonstige Teilnahmebedingung:
Anträge auf zusätzliche sachdienliche Auskünfte sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg und spätestens bis zum 19.07.2023 zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDX6CFF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es kann bei der Vergabekammer Brandenburg ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Dieser ist jedoch unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.