Pankstraße 28_Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Sicherheits- u. informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-450-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstraße 28_Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Sicherheits- u. informationstechnische Anlagen
Installation einer Hausalarmanlage, Video-Türsprech- und Zutrittskontrollanlage für ein 6-geschossiges Bürohaus
Pankstr. 28 in 13357 Berlin
Herstellung einer Hausalarmanlage mit Zentrale in Ringbustechnik, ca. 30 handbetätigte oder automatische Melder, 150 Alarmsirenen; Video-Türsprechanlage und Zutrittskontrollanlage mit Transpondertechnik an 2 Eingangstüren
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstraße 28_Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, Sicherheits- u. informationstechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland