2305-4/DK24 -Nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens BIM Deutschland - Leistungsbereich 4: Fachliche Aufgaben BIM-Portal Referenznummer der Bekanntmachung: 2305-4/DK24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2305-4/DK24 -Nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens BIM Deutschland - Leistungsbereich 4: Fachliche Aufgaben BIM-Portal
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (nachfolgend „AG“ genannt) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) im Jahr 2019 das nationale Zentrum zur Digitalisierung des Bauwesens - BIM Deutschland - etabliert. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Ressortvereinbarung zwischen dem BMDV und dem BMWSB, bei der beide gleichermaßen berechtigt sind, Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Der Auftraggeber kann gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich weitere Bundesressorts als abrufberechtigt benennen.
BIM Deutschland unterstützt den Bund bei der Digitalisierung des Bauwesens. Der Bund nimmt eine Vorbildfunktion für alle Akteure im deutschen Bauwesen auf dem Weg zur Digitalisierung ein. BIM Deutschland informiert die Akteure im Bauwesen, berät und vernetzt sie.
BIM Deutschland befähigt die öffentliche Verwaltung zur Anwendung der Methodik „Building-Information-Modeling“ (BIM-Methode), trägt zur Koordinierung der Standardisierung für deren breitflächigen Einsatz sowie zur Bereitstellung einheitlicher Datenformate bei.
Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten soll das Aufgabenspektrum von BIM Deutschland in den kommenden Jahren inhaltlich weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sind insbesondere:
- fachübergreifende BIM-Koordination,
- Bereitstellung standardisierter Beratungsangebote,
- Kommunikation von Praxiserfahrungen, Projektergebnissen und Dokumenten zum harmonisierten BIM-Einsatz,
- Weiterentwicklung des BIM-Portals,
- Gestaltung der BIM-relevanten Normung und Standardisierung,
- sektorübergreifender Wissenstransfer zur BIM-Methodik.
Durch diese Aktivitäten fördert BIM Deutschland die lebenszyklusübergreifende Anwendung der BIM-Methode in Deutschland. Die BIM-Umsetzung und die Stärkung von BIM Deutschland sind Bestandteile des Koalitionsvertrags der Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode.
Die Leistungen zum künftigen Betrieb von BIM Deutschland sind in fünf Leistungsbereiche aufgeteilt, die aus Gründen der Praktikabilität als getrennte Vergaben EU-weit ausgeschrieben bzw. beauftragt werden:
1. Betrieb des BIM Deutschland Informationszentrums, Website und Öffentlichkeitsarbeit (bereits unter 2305-1/DK24 ausgeschrieben)
2. Normung und Standardisierung
3. Fachliche Beratung der Vorhabenträger und des AG
4. BIM-Portal
5. Begleitende Erfolgskontrolle
Zur Gewährleistung einer neutralen Leitungserbringung darf der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 5 nicht auch Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer der Leistungsbereiche 1 bis 4 sein.
Die verschiedenen Leistungsbereiche sind miteinander verzahnt. Daher sind in der Auftragsausführung vernetztes Denken und interdisziplinäres Handeln unerlässlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den einzelnen Leistungsbereichen erfolgen in Verantwortung durch die jeweiligen Auftragnehmer; die im Rahmen des entsprechenden Auftrags erzielten Ergebnisse sind den Auftragnehmern anderer Bereiche zur Erfüllung der Leistungsanforderungen zur Verfügung zu stellen. Von den Auftragnehmern der einzelnen Leistungsbereiche wird somit in besonderem Maße erwartet, die weiteren Leistungsbereiche konstruktiv einzubeziehen und eng mit den anderen Auftragnehmern zusammenzuarbeiten.
Diese Leistungsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Leistungsbereich 4: Fachliche Aufgaben BIM-Portal.
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Die Leistungen des Leistungsbereichs 4 sind in folgende Teilleistungsbereiche gegliedert:
- Projektmanagement und Projektorganisation
- Fachliche Pflege des BIM-Portals
- Supportleistungen
- Fachgruppen- und Gremienarbeit
- Anforderungs- und Änderungsmanagement
- Fachliche Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
- Abnahmen
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptsächlich am Sitz des AN, gelegentlich Sitz des AG BMDV Berlin oder weiterer Abrufberechtigter
Leistungsbereich 4 verantwortet die fachliche Pflege der Informationselemente im BIM-Portal und fachliche Weiterentwicklung des BIM-Portals als zentrales Angebot von BIM Deutschland. Der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 4 ist, neben der fachlichen Pflege des BIM-Portals, für die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Änderungsmanagements zur fachlichen Weiterentwicklung des BIM-Portals zuständig. Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen seiner Gremienarbeit neue fachliche Anforderungen und Änderungsanforderungen und stimmt diese mit dem Auftraggeber ab. Die benötigten Entwicklungsleistungen sowie der Betrieb erfolgt durch das ITZBund bzw. dessen Auftragnehmer(n). Der Auftragnehmer stimmt sich mit dem ITZBund ab und führt nach abgeschlossener Entwicklung die fachlichen Tests der weiterentwickelten Software-Artefakte durch.
Das BIM-Portal ist ein webbasiertes Tool, das öffentliche Auftraggeber von Baumaßnahmen bei der Definition von Informationsbedarfen und Auftragnehmer bei der qualitätsgesicherten Lieferung von digitalen Bauwerksmodellen unterstützt. Zu den Informationsbedarfen gehören insbesondere Angaben, wer, wann, in welcher Detaillierung und in welchem Format die angeforderten Daten liefern soll, damit Auftraggeber von Baumaßnahmen auf der Grundlage dieser Daten Prozesse steuern und Entscheidungen treffen können. Die angeforderten Daten umfassen nicht nur die geometrischen Maße, sondern insbesondere auch relevante Eigenschaften zu Bauteilen.
Öffentliche Auftraggeber von Baumaßnahmen finden auf dem BIM-Portal digitale Vorlagen, die sie bei der Definition der Informationsanforderungen für alle Leistungsphasen unterstützen. In der ersten Ausbaustufe des BIM-Portals werden anzufordernde Informationen für alle Fachbereiche erfasst, abgestimmt und standardisiert zur Verfügung gestellt. Diese Informationen (auch als Merkmale und Merkmalsgruppen bezeichnet) sind die Basis für die Erstellung von projektspezifischen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Vorlagen und Möglichkeiten zur Konfiguration von AIA sind Bestandteil der zweiten Ausbaustufe. Künftig sollen schrittweise noch weitere Module hinzukommen (z.B. BIM-Objektvorlagen und Prüfwerkzeuge). Das BIM-Portal ist damit zweierlei: eine technische Unterstützung für die Arbeit der Vorhabenträger und deren Gremien und zugleich ein zentrales Werkzeug zur BIM-Einführung bei den Vorhabenträgern.
Durch die Verantwortung für das BIM-Portal als ein zentrales Element der Bundesinitiative BIM Deutschland, erfüllt der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 4 eine wichtige Funktion bei der Aufnahme von BIM-Anforderungen aus den anderen Leistungsbereichen, die Generierung und Abstimmung von BIM-fachlichen Inhalten.
Der Auftragnehmer des Leistungsbereiches 4 übernimmt die (Weiter-)Entwicklung und Durchführung von Standardschulungsmodulen für das BIM-Portal. Dabei konzipiert und führt er sowohl Präsenzschulungen als auch Online-Schulungen durch. Die dazugehörigen Schulungsunterlagen werden ausgehend von den bisher durchgeführten Angeboten ebenfalls vom Auftragnehmer des Leistungsbereiches 4 entwickelt, umgesetzt bzw. aktualisiert.
Der Auftragnehmer aus Leistungsbereich 4 arbeitet mit dem Auftragnehmer aus Leistungsbereich 1 insbesondere hinsichtlich der Beantwortung von Anfragen an die Geschäftsstelle, welche das BIM-Portal betreffen sowie im Rahmen der Zuarbeit von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zusammen.
Mit dem Auftragnehmer aus Leistungsbereich 2 stimmt sich der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 4 insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung von Normen und Standards entsprechend der Anforderungen, die sich aus der Ausgestaltung der Module des BIM-Portals sowie deren Weiterentwicklung ergeben sowie umgekehrt der Auswirkungen von Entwicklungen im Bereich der Normung und Standardisierung auf Änderungsbedarf der Funktionen und die Weiterentwicklung des BIM-Portals ab („bidirektionale Zusammenarbeit“).
Mit dem Auftragnehmer aus Leistungsbereich 3 stimmt sich der Auftragnehmer des Leistungsbereichs 4 insbesondere hinsichtlich der Einarbeitung und Umsetzung des Nutzerfeedbacks zum BIM-Portal sowie weiterer Anforderungen der Vorhabenträger an das BIM-Portal ab.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel um drei Mal 12 Monate, insgesamt maximal 36 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel um drei Mal 12 Monate, insgesamt maximal 36 Monate verlängert werden.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F4- BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen :
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 € pauschal je Schadensfall
- Vermögensschäden mindestens 100.000 € pauschal je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Projektmanagement
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EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
IT-Anforderungsmanagement (IT-Requirements Engineering), IT-Änderungsmanagement
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EK 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Product-Ownership, Produktmanagement
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EK 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Building-Information-Modeling
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EK 3.5: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Durchführung von Schulungen, Anwender-Schulungen, Software-Schulungen
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4. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 3.1
efordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzprojekte vorzulegen.
Es sind vom Bieter mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Projektmanagement einzureichen.
Die Referenzen müssen sich insbesondere durch ein vielschichtiges Stakeholdermanagement, Management von verschiedenen Teilprojekten und Arbeitspaketen sowie Schnittstellenmanagement auszeichnen.
Darüber hinaus ist vom Bieter Mindestens 1 Referenzprojekt zur Umsetzung eines IT-Projektes einzureichen, das einen der folgenden Bereiche als Schwerpunkt hatte:
(1) Anforderungs- und Änderungsmanagement
(2) Entwicklung eines IT-Systems
(3) Testmanagement
Jede Referenz muss eine absolvierte Laufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
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Zu EK 3.2
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind vom Bieter mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich
- IT-Anforderungsmanagement/IT-Requirements engineering, IT-Änderungsmanagement
- im Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) pro Referenz einzureichen.
Die Referenzen müssen mindestens :
(1) die Aufnahme von Anforderungen,
(2) die Überwachung und Fortschreibung von Anforderungen
(3) und das Management von Änderungsanforderungen beinhalten.
Es ist dem Bieter gestattet, die oben genannten Anforderungen durch die Summe aller Referenzen abzudecken.
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Zu EK 3.3:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist vom Bieter mindestens 1 Referenzprojekt im Bereich Product-Ownership, Produktmanagement im Umfang von 1 Jahr pro Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mindestens:
(1) das Management von Anforderungen in der Rolle als Productowner
(2) das Management von Change-Requests und
(3) das Management eines Produktes enthalten.
Es können vom Bieter alle oben genannten Anforderungen durch 1 Projektreferenz abgedeckt werden. Es ist dem Bieter gestattet, die oben genannten Anforderungen durch die Summe aller Referenzen abzudecken.
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Zu EK 3.4:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist vom Bieter mindestens 1 Referenzprojekt im Bereich Building-Information-Modeling einzureichen, das mindestens
- die Transformation und
- Umsetzung eines Projektes mit Building-Information-Modeling beinhaltet.
Dabei muss mindestens einer der folgenden Bereiche abgedeckt werden:
(1) Übergreifende Programminitiativen zur Unterstützung der BIM-Praxiseinführung bzw. Digitalisierung des Bauwesens
(2) angewandte Forschungsprojekte im Themenbereich „BIM bzw. Digitalisierung des Bauwesens“ mit einem ausgeprägten Umsetzungsanteil bzw. einem aktiv teilnehmenden Umsetzungspartner aus dem Bereich Hoch- oder Tiefbau
(3) BIM-bezogene Bauprojekte, die jenseits der planerischen bzw. baulichen Umsetzung auch ausgeprägte programmatische Arbeitspakte zur Unterstützung der BIM-Umsetzung insgesamt bzw. zur Gestaltung der digitalen Transformation des Bauwesens aufweisen.
- Jede Referenz muss eine absolvierte Laufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
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Zu EK 3.5:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind vom Bieter mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Schulungen, Anwender-Schulungen, Software-Schulungen im Umfang von 20 Schulungstagen einzureichen.
Jede eingereichte Referenz muss mindestens:
(1) die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen
(2) die Wissensvermittlung an unterschiedliche Schulungsgruppen sowie
(3) die Bereitstellung von Schulungsunterlagen
enthalten.
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ZU EK 4 - BesB1:
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
- Abschluss einer AVV
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Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.07.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und spätestens bis zum 08.08.2023 über die e-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).