Haftraummultimediasystem der JVA Bremen, V0428/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: V0428/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haftraummultimediasystem der JVA Bremen, V0428/2023
Dienstleistungskonzession:
Es soll ein Haftraummultimediasystem in der JVA Bremen installiert und betrieben werden. Der Konzessionsnehmer hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Bremen an den Standorten Bremen und Bremerhaven ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes Haftraummultimediasystem, das ausschließlich durch Gefangene auf Guthabenbasis genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben.
Bremen/Bremerhaven
Dienstleistungskonzession:
Es soll ein Haftraummultimediasystem in der JVA Bremen installiert und betrieben werden. Der Konzessionsnehmer hat dabei in der Justizvollzugsanstalt Bremen an den Standorten Bremen und Bremerhaven ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes Haftraummultimediasystem, das ausschließlich durch Gefangene auf Guthabenbasis genutzt wird, zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben.
Einmal um 24 Monate
In einem Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb müssen mindestens drei Bewerber aus allen geeigneten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In Anlehnung an diese Vorgabe hat sich die JVA Bremen für 5 Bewerber entschieden, um den Wettbewerb zu vergrößern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung über Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB.
Es müssen alle Formblätter 1-6 vollständig ausgefüllt und alle angeforderten Unterlagen und Nachweise erbracht werden.
Das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen.
b) Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
c) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
d) Betriebshaftpflichtversicherung.
e) Insolvenzverfahren und Liquidation.
f) Zertifizierung nach ISO 27001.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
b) Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen.
c) Personal.
d) Leistungserbringung in deutscher Sprache.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.