Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten, Anbauten) Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0197-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten, Anbauten)
Einrichtung von Dienstfahrzeugen (mit Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten) des Fuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service.
Berlin
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber ggf. für 12/2023 und für die Kalenderjahre 2024 - 2027 und optional für die Kalenderjahre 2028 - 2030 die Einrichtung mit z.B. Ladungssicherungen, Regaleinbauten und Anbauten des BVG-Dienstwagenfuhrparks der Berliner Verkehrsbetriebe incl. Hol- und Bringe-Service aus.
Optionszeitraum: 01.01.2028-31.12.2030
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
dem Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerberrgemeinschaften verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz
(WRegG) vorliegt.
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot einzureichen.
1. Erklärung zu Umsätzen
a) Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) gemacht habe(n):
Im Jahr : EUR
Im Jahr : EUR
Im Jahr : EUR
b) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Umsatz gemacht habe(n), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind. Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten, Anbauten) zum Gegenstand haben. Gegenstand haben.
Im Jahr : EUR
Im Jahr : EUR
Im Jahr : EUR
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot einzureichen.
Es wird ein Mindestumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre für die Einrichtung von Dienstfahrzeugen gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen
nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
1.Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare
Leistungen
Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Jahren (2020-2022), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 1 Referenzprojekt). Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbare Leistungen sind solche, die die Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten, Anbauten) des Fuhrparks der BVG zum Gegenstand haben.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes
Referenzprojekt:
a)Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur
Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
d) Einrichtung von Dienstfahrzeugen (Ladungssicherung, Regaleinbauten und Anbauten)
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der
Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
a) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n:
Im Jahr : MA
Im Jahr : MA
Im Jahr : MA
b) Für die Leistungserfüllung bedarf es einer hohen Flexibilität und zugleich ein bestimmtes Leistungsspektrum von Gewerken. Bitte geben Sie die bei Ihnen für die technische Leistungsausführung vorzufindenden Gewerke unter Angabe der aktuellen Mitarbeiteranzahl an:
Gewerk: Anzahl:
3. Technische Ausstattung des Bewerbers
Bitten listen Sie die Anzahl aller Ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze (Werkstatt) auf und differenzieren Sie zwischen den Nutzungsmöglichkeiten:
Anzahl (davon Eignungsleihe)
Arbeitsplätze (Werkstatt) insgesamt davon mit/für
4. Ort der Leistungserbringung
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot einzureichen.
zu 3. Ausgehend vom Fahrzeugbestand des Auftraggebers müssen zur Sicherstellung einer schnellen und fristgemäßen Leistungsausführung in der Werkstatt mindestens 3 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
zu 4. Zur Sicherstellung einer schnellen Reaktionszeit und der Geringhaltung zusätzlichen Verschleißes durch zurückgelegte Fahrkilometer darf der Ort der Leistungserbringung sich max. 20 km (Luftlinie - Ermittlung über GoogleMaps "Entfernung messen") vom BVG-Betriebshof in der Siegfriedstr. 30-44 in 10365 Berlin entfernt befinden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die
Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
entfällt
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Jegliche Kommunikation zwischen dem AN
und der BVG in deutscher Sprache zu führen; alle
Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf.
durch zertifizierte Übersetzung.
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftragseinzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).
2.Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1-0197-2023
zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, zu den Teilnahmeunterlagen nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 18.07.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Des Weiteren behält sich der AG vor nach Abschluss des Teilnahmewettwerbs - und nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Bieterfragen nur bis zum 30.08.2023 zu beantworten, die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung
von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu
nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis
auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4.Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu
den jeweiligen Referenzgebern zu.
5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6.Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist
mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen.
Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als
Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren
Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer
III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei
Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung
folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden.
7.Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen
für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten
Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter
gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der
anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
8.Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des
Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die
Angebotsabgabe erforderlich.
9.Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
10. Im Rahmen der Angebotsfrist wird der AG mit jedem zugelassenen Bieter einen Termin zur Besichtigung von Fahrzeugen vereinbaren (32. KW Terminabstimmung für Besichtigung in KW 33). Ggf. erfolgt in diesem Zusammenhang eine Spezifizierung der Dokumente für die Musterein- und -umbauten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.