Rahmenvereinbarung Planung und Errichtung von Apartmenthäusern

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgg-berlin.com

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Planung und Errichtung von Apartmenthäusern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die BGG hat eine Rahmenvereinbarung zur Planung und Errichtung von Apartmenthäusern ab fünf Geschossen mit fünf Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abschluss von Einzelaufträgen erfolgt durch einen Kleinstwettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.

Die Projekte, die über die Rahmenvereinbarung abgebildet werden sollen, beinhalten grundsätzlich die für die Errichtung eines Neubaus benötigten Planungs- und Bauleistungen und entsprechen weitestgehend den Anforderungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie der entsprechenden Projektbeschreibung. Die Apartmenthäuser sollen sozialen Wohnzwecken dienen. So sollen die Apartments beispielsweise Studierenden, Senioren, Geflüchtete oder Bedienstete des Landes Berlin, wie z. B. Polizeianwärter, angeboten werden. Die Apartmenthäuser können auch kleinteilige Gewerbefläche beinhalten, die im erweiterten Rohbau z. B. als Bürofläche oder Kindertagesstätte vermietet werden sollen. Der Neubau der Apartmenthäuser soll schnell, nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt werden und einen sparsamen Betrieb ermöglichen. Die verwendete Bauweise soll so wenig Kohlenstoffdioxid wie möglich produzieren

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/05/2022
Ende: 16/05/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 120-337281

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 183-23-NT-BGG
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirt-schaftlichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die Optimierung des Gebäudes, welche aufgrund einer Grundstücksteilung und -vermessung - nach abgeschlos-senem GÜ-Verfahren - zu einer größeren Grundstückfläche als ursprünglich angenommen vorliegt. Das bringt nach sich, dass das vorhandene Grundstück optimierter ausgenutzt und damit der Baukörper um eine zusätzliche Achse inkl. Erweiterung eines Staffelgeschosse er-weitert werden kann. Dadurch kann u.a. die Anzahl der Betten um ca. 20% gesteigert werden kann. Wodurch der AG aufgrund der Mehrausgaben dennoch in Summe einen höheren Ertrag an Mieteinnahmen generieren kann. Was für ein wirtschaftlich günstiges Vorgehen spricht. Aus technischer Sicht ist die Optimierung des Baukörpers kein Einzelgewerk und wird daher nicht separat behandelt, womit sie im GÜ-Vertrag zu ergänzen ist. Durch die Erweiterung um eine zusätzliche Achse kann nicht nur die Anzahl der Betten gesteigert werden (verbesserte Raumnutzung).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/05/2022
Ende: 16/05/2027
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Optimierung Baukörper

Die Leistungen wurden notwendig weil: Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt, die nach abgeschlossenem GÜ-Ausschreibungsverfahren geführt wurden, haben ergeben, dass eine Optimierung des Gebäudes möglich ist. Dazu gehört einerseits die Ergänzung eines Staffelgeschosses, die im Rahmen der Gespräche mit dem Stadtplanungsamt final zugesagt wurde. Andererseits hat sich im Zuge der Grundstücksteilung (ebenfalls nach GÜ-Vergabev-erfahren) und der damit verbundenen Vermessung ergeben, dass das Grundstück größer ist, als ursprünglich angenommen und im Ausschreibungsverfahren kommuniziert. Damit kann das Gebäude um eine Achse erweitert werden, was insgesamt eine Realisierung von 39 weiteren Wohnplätzen ermöglicht. Diese beschriebenen Aspekte wurden als Prämissen in der Baugenehmigung berücksichtigt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags des ursprünglichen Auftragsvolumens ist aus wirt-schaftlichen und technischen Gründen erforderlich. Hintergrund dafür ist die Optimierung des Gebäudes, welche aufgrund einer Grundstücksteilung und -vermessung - nach abgeschlos-senem GÜ-Verfahren - zu einer größeren Grundstückfläche als ursprünglich angenommen vorliegt. Das bringt nach sich, dass das vorhandene Grundstück optimierter ausgenutzt und damit der Baukörper um eine zusätzliche Achse inkl. Erweiterung eines Staffelgeschosse er-weitert werden kann. Dadurch kann u.a. die Anzahl der Betten um ca. 20% gesteigert werden kann. Wodurch der AG aufgrund der Mehrausgaben dennoch in Summe einen höheren Ertrag an Mieteinnahmen generieren kann. Was für ein wirtschaftlich günstiges Vorgehen spricht. Aus technischer Sicht ist die Optimierung des Baukörpers kein Einzelgewerk und wird daher nicht separat behandelt, womit sie im GÜ-Vertrag zu ergänzen ist. Durch die Erweiterung um eine zusätzliche Achse

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR