Hannover Hbf Projektsteuerung; Vertrags-und Nachtragsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66743
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hannover Hbf Projektsteuerung; Vertrags-und Nachtragsmanagement
Hannover Hbf Projektsteuerung; Vertrags-und Nachtragsmanagement BIM
Hannover
Hannover Hbf Erneuerung Bahnsteige A,B,C Projektsteuerung; Vertrags-und Nachtragsmanagement
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren gesteuerten,
abgeschlossenen und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU oder vergleichbar. Leistungen in der Eisenbahninfrastruktur
2. Vertrags- und Nachtragsmanagement für Planung und Ausführung von Verkehrsanlagen
von Bahnsteigen oder anderen Infrastrukturprojekten
3. Leistungsstufen 2 und 3 vollständig erbracht
4. Steuerungshonorar i.Höhe.von mindestens 0,5 Mio. EUR
Qualifikationsanforderung an vorgesehene
Vertrags- und Nachtragsmanagers
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung/Vertrags- und Nachtragsmanagement
3. Kenntnisse im Umgang mit der BIM-Methodik sind nachzuweisen
4. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie
als Projektsteuerung mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung
von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nachfolgenden Kriterien:
o Für EIU oder vergleichbar. Leistungen in der Eisenbahninfrastruktur
o Vertrags- und Nachtragsmanagement für Planung und Ausführung von Verkehrsanlagen
von Bahnsteigen oder anderen Infrastrukturprojekten
o Leistungsstufen 2 und 3 vollständig erbracht
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. als Anlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.