Beschaffung und Einführung eines Intranets für die TU Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: OV-020-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung eines Intranets für die TU Berlin
Dienstleistung - Beschaffung und Einführung eines Intranets für die TU Berlin
Technische Universität Berlin Wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben. 10623 Berlin
Im Rahmen der Neustrukturierung der internen Kommunikation an der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) ist die Einführung eines modernen Intranets als zentrales digitales Kommunikationsinstrument geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflichtversicherung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in hat in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden besteht. Entsprechende Nachweise werden im Zuge der Zuschlagsfindung durch den AG nachgefordert.
Einzureichende Unterlagen:
- Detaillierte Übersicht (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Angebot muss
o Spezifikationsdokumente (informationstechnologische Beschreibung, o.ä.) enthalten, aus der die Einhaltung der geforderten Kriterien hervorgeht.
o Im Falle eines gehosteten Dienstes (Variante A) im Geltungsbereich der EU-DSGVO, sind die entsprechende AVV inklusive der umgesetzten TOM dem Angebot beizulegen.
o Die angebotenen Lizenzen müssen genau beschrieben werden. Dies beinhaltet die konkrete Benennung der Lizenzen inklusive Beschreibung des Lizenzmodells sowie eine detaillierte Auflistung der Bestandteile inklusive aller Kosten.
- Referenzen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über mindestens 2 Referenzen. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen vergleichbarer Art der letzten 3 Jahre handeln. Eine Leistung ist vergleichbar, wenn das Unternehmen für andere öffentliche oder/und für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber Intranetsysteme eingeführt hat, die in Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Leistung inklusive Nutzerzahlen (mindestens 5.000 Nutzer*innen) gleichen.
Für die Angaben ist zwingend die Anlage OV-020-23 Preisblatt, Tabellenblatt "OV-020-23 Referenzen" zu verwenden.
- Zusicherung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass er/ sie aufgrund der technischen, personellen und geschäftlichen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage ist die geforderten Leistungen zu erbringen.
- Einhaltung Zielsetzung und Leistungsanforderungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass die definierten Vorgaben unter Punkt 4 und 5 der Leistungsbeschreibung vollständig eingehalten und erfüllt werden.
- Zertifizierungen des Anbieters als Partner (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass er/sie zertifizierter Partner des Softwareherstellers ist, dessen Lösung im Rahmen dieses Angebotes angeboten wird, oder er selbst der Softwarehersteller ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, entsprechende Nachweise (z.B. Bestätigung des Herstellers) im Zuge der Zuschlagsfindung nachzufordern.
- Kriterienkatalog A-Kriterien (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in hat dem Angebot den vollständig ausgefüllten Kriterienkatalog in den A-Kriterien beizulegen. Für die Angaben ist zwingend die Anlage OV-020-23 Preisblatt, Tabellenblatt "OV-020-23 Kriterienkatalog" zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggf. Nachweise zu den Angaben der A-Kriterien nachzufordern (z.B. entsprechende Benchmarks). Alle angegebenen Werte werden Vertragsgegenstand.
- Kriterienkatalog B-Kriterien (ZK ) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in hat dem Angebot den vollständig ausgefüllten Kriterienkatalog in den B-Kriterien beizulegen. Für die Angaben ist zwingend die Anlage OV-020-23 Preisblatt, Tabellenblatt "OV-020-23 Kriterienkatalog" zu verwenden. Nachweise die die angegebenen Aussagen belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen, da diese nicht nachforderfähig sind. Die hier gemachten Angaben werden Vertragsgengenstand und werden wie unter Punkt 10.2 beschrieben im Rahmen der Zuschlagserteilung bewertet.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) (mit dem Angebot vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
- Anbieterdarstellung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in hat dem Angebot seine Unternehmensvorstellung vollständig ausgefüllt beizulegen. Für die Angaben ist zwingend die Anlage OV-020-23 Preisblatt, Tabellenblatt "OV-020-23 Anbieterdarstellung" zu verwenden.
- Zeitliche Projektumsetzung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/die Bieter*in hat dem Angebot eine eigene chronologische Übersicht über die Umsetzung des Gesamtprojekts beizulegen, aus der die einkalkulierte Dauer und Zeitabschnitte einzelner Projetteile hervorgeht. Die Vorgaben der TU Berlin (siehe Punkt 1) sind hierbei zwingend zu beachten.
- Unterauftragnehmer / Auftragsdatenverarbeiter (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dem Angebot sind eventuell hinzugezogene oder zur Auftragserfüllung notwendige Unterauftragnehmer oder Auftragsdatenverarbeiter vollständig mit Namen, Anschrift und Ansprechperson zu benennen. Werden diese Dienste nicht in Anspruch genommen, so bestätigt der/ die Bieter*in dies in Form einer Eigenerklärung.
- Einhaltung Rahmenbedingungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass die Anforderungen an den Kundenservice / Support und die dienstvertraglichen Bedingungen unter Punkt 8 der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAYW25LKUBK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]