Bauüberwachungsleistungen: Neubau Beleuchtungs- und 50 Hz-Anlagen Kabeltrassensystem Frankfurt (Main) Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38453
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Neubau Beleuchtungs- und 50 Hz-Anlagen Kabeltrassensystem Frankfurt (Main) Hbf
Frankfurt am Main Hauptbahnhof
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50Hz) für den Neubau des Kabeltrassensystems am Frankfurt (Main) Hbf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Neubau Beleuchtungs- und 50 Hz-Anlagen Kabeltrassensystem Frankfurt (Main) Hbf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main Hauptbahnhof
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (50Hz) für den Neubau des Kabeltrassensystems am Frankfurt (Main) Hbf
NT02: zusätzliche Bauüberwachungstätigkeiten des Kabeltrassenbaus durch räumliche Auftragserweiterungen
Zusätzliche Leistungen BÜW für zusätzliche Bauüberwachungstätigkeiten des Kabeltrassenbaus durch räumliche
Auftragserweiterungen aus Gründen des Bauens im Bestand sowie der Projektfortscheibung zur Realisierung des
Werkvertragerfolges.