Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 23-HD-46-FB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902967925
Fax: +49 30902967919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken "Nord-Ost" des Landes Berlin - hier Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte
Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.220 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.
Es gelten besondere Bestimmungen gemäß dem BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin - hier: Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Spandau
Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf,
Steglitz-Zehlendorf, Spandau
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.550 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.
Es gelten besondere Bedingungen gem. BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben. Die Verwahrung erfolgt durch zertifizierte Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder zertifizierte Demontagebetriebe.
Erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, Hakenlast- und Transportversicherung , Haftpflichtversicherung gegen Güter- und Verspätungsschäden, Umweltschadenversicherung, Anlage §124 GWB
Deckungssummen gemäß Leistungsbeschreibung. Die geforderten Versicherungen müssen spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Eigenerklärung zu den Referenzen; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend), Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), ULV / AVPQ oder Einzelnachweise, Nachweis eines geeigneten Grundstücks (je Los mind. 5.000m2) bzw. unterzeichnete Absichtserklärung - siehe Pkt. 4.2 und 4.2.1 Leistungsbeschreibung. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten - siehe Pkt. 5 Leistungsbeschreibung. Nachweis der Qualifikation des Personals durch Fachlehrgänge aus dem Bereich Bergen/Transportieren/Abschleppen/Schleppen, Nachweis einer Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten, Kranbedienungserlaubnis, Anlage §124 GWB
Referenzen: Je Los: Nachweis von jährlich mind. 1.300 durchgeführten Abschleppvorgängen.
Im Falle der Angebotsabgabe für beide Lose, sind mindestens 2.600 Abschleppvorgänge pro Jahr nachzuweisen.
Der AG behält sich die Besichtigung der Flächen nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlag vor.
Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist wiederum nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben
Eigenerklärung zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue inkl. Angabe des gezahlten Entgeltes innerhalb Punkt 1.9 Leistungsbeschreibung, Festlegung der Kostenbestandteile für Preisgleitklausel, Eigenerklärung zur Frauenförderung, BVB_Verhinderung von Benachteiligung, BVB_Kontrolle und Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung inkl. Einhaltung restriktiver Maßnahmen, BVB Umweltschutzanforderungen, Zustätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Anlage Wettbewerbsregister und Finanz-Sanktions-Liste (auf besonderes Verlangen)
Abschnitt IV: Verfahren
10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf des vorliegenden Vertrages
Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB ist ein Auftragnehmerwechsel in den nachfolgenden Fällen ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens rechtlich zulässig:
a) Aufgrund einer Überprüfungsklausel.
Anknüpfungspunkt ist hier die Verankerung des (Auftragnehmer-)Wechsels in den (hier vorliegenden) Vergabeunterlagen in Form einer Überprüfungsklausel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Der Auftragnehmerwechsel führt in keinem Fall zur Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags, da der Beschaffungsgegenstand stets inhaltgleich beibehalten wird. Ebenfalls ist eine umfassende Schuld- bzw. Vertragsübernahme vorliegend nicht einschlägig.
Überprüfungsklausel:
Beendet die Auftrag gebende Stelle den Vertrag mit dem auszutauschenden Auftragnehmer nicht einvernehmlich, darf die Auftrag gebende Stelle nur auf die ursprünglichen Bieter zugreifen, wenn sie sich von dem Vertrag aus einem wichtigen Grund loslöst. Im besonderen sind hier folgende Fallkonstellationen zu benennen: Sollte es dem im jeweils betreffenden Los bezuschlagten Unternehmen nicht möglich sein, einen geeigneten Verwahrplatz bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn bereitzustellen, greift ein Sonderkündigungsrecht für die Auftrag gebende Stelle. Sodann wird dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumt, die ursprünglichen Bieter, deren Angebote die letzte Wertungsstufe erreicht haben, entlang der ursprünglichen Rangkaskade erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Sicherstellung des Leistungsbeginns muss höchst vorsorglich, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe für das gesamte Land Berlin handelt, sichergestellt sein. Der Rückgriff auf die ursprüngliche Wertungsreihenfolge setzt hierbei voraus, dass sich altes und neues Angebot inhaltlich decken und die sofortige Bereitstellung eines geeigneten Verwahrplatzes gegeben ist. Eine inhaltsgleiche Verfahrensweise kommt zur Umsetzung, wenn dem bisherigen Vertragspartner die Nutzung des vorgesehen Verwahrplatzes durch eine zuständige Behörde untersagt wird und innerhalb von 4 Kalenderwochen keine geeignete Ausweichfläche vorgewiesen werden kann bzw. wenn die notwendigen Zulassungen oder Bescheinigungen (z.B. nach AltfahrzeugV) entzogen / verwehrt werden.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138498
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902967925
Fax: +49 30902967919