Bahnhof Offenbach (M) Hbf, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen in BIM-Methodik, inkl. Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44550
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhof Offenbach (M) Hbf, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen in BIM-Methodik, inkl. Vermessung
Moderne und kundenfreundliche Personenbahnhöfe sind eine der wesentlichen Voraussetzungen, um Akzeptanz und Nutzung des SPNV-Angebots zu steigern. In Fortsetzung der bisherigen Modernisierungsprogramme und Maßnahmen soll den Fahrgästen in Hessen künftig an noch mehr Personenbahnhöfen eine diesen Anforderungen entsprechende Infrastruktur geboten werden.
In diesem Zusammenhang ist für den Bahnhof Offenbach (M) Hbf der barrierefreie Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsstation vorgesehen.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Planungsleistungen der Verkehrsanlagenplanung inkl. Entwässerungsanlagen, Planung der Ingenieurbauwerke einschließlich Tragwerksplanung, die planungsbegleitende Vermessung sowie die Planung der elektrischen Energieanlagen. Gegenstand der Elektroplanung ist gleichermaßen die Gesamterdungsplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bahnhof Offenbach (M) Hbf, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen in BIM-Methodik, inkl. Vermessung
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Offenbach
Moderne und kundenfreundliche Personenbahnhöfe sind eine der wesentlichen Voraussetzungen, um Akzeptanz und Nutzung des SPNV-Angebots zu steigern. In Fortsetzung der bisherigen Modernisierungsprogramme und Maßnahmen soll den Fahrgästen in Hessen künftig an noch mehr Personenbahnhöfen eine diesen Anforderungen entsprechende Infrastruktur geboten werden.
In diesem Zusammenhang ist für den Bahnhof Offenbach (M) Hbf der barrierefreie Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsstation vorgesehen.
Gegenstand dieses Vertrages sind die Planungsleistungen der Verkehrsanlagenplanung inkl. Entwässerungsanlagen, Planung der Ingenieurbauwerke einschließlich Tragwerksplanung, die planungsbegleitende Vermessung sowie die Planung der elektrischen Energieanlagen. Gegenstand der Elektroplanung ist gleichermaßen die Gesamterdungsplanung.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT1: Erhöhung der Honorarzone und anrechenbarer Kosten aufgrund geänderter Aufgabenstellung
Im Verlauf des Projekts stellte sich heraus, dass die PU nicht nur gestalterisch aufgewertet werden kann, sondern ebenfalls Eingriffe in die Konstruktion erforderlich sind. Die Bahnsteigdächer sollen aufgrund des baulichen Zustands, welcher sich während der Grundlagenermittlung zeigte, nicht nur saniert, sondern durch Ersatzneubauten getauscht werden. Gleiches gilt für die Treppenanlagen.