Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier und Kuvertierhüllen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvbawue.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvno.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kv-rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvsachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvwl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier und Kuvertierhüllen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt zusammen mit fünf Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus verschiedenen Bundesländern eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier in insgesamt sechs Losen aus.
Zusätzlich wird für die KV Baden-Württemberg unter Los 3 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Kuvertierhüllen ausgeschrieben.
Belieferung der KBV mit Papier
Die KBV beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Es werden optionale Papiersorten abgefragt.
Belieferung der KV Baden-Württemberg mit Papier
Reutlingen
Die KV Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Es werden optionale Papiersorten abgefragt.
- Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung der KVBW,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG);
- Screenshots von dem Webportal oder Webshop inkl. Beschreibung des Webshops;
- Eigenerklärung zur Kundenbetreuung unter Benennung eines Ansprechpartners;
- Farbpalette/Farbfächer.
Belieferung der KV Baden-Württemberg mit Kuvertierhüllen
Reutlingen
Die KV Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Kuvertierhüllen (C6/5 und C4) für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
- Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung der KVBW,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG);
- Screenshots von dem Webportal oder Webshop inkl. Beschreibung des Webshops;
- Eigenerklärung zur Kundenbetreuung unter Benennung eines Ansprechpartners;
- Ggf. Zertifikat DPAG für Kuvertierhüllen.
Belieferung der KV Nordrhein mit Papier
Düsseldorf
Die KV Nordrhein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Es werden optionale Papiersorten abgefragt.
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
Belieferung der KV Rheinland-Pfalz mit Papier
Mainz
Die KV Rheinland-Pfalz beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
- Erklärung gemäß Landestariftreuegesetz – LTTG von Rheinland-Pfalz
Belieferung der KV Sachsen mit Papier
Die KV Sachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
Belieferung der KV Westfalen-Lippe mit Papier
Dortmund
Die KV Westfalen-Lippe beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Papier für die Dauer von einem Jahr mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
- Farbpalette/Farbfächer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit der Erklärung der Eignung folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von
dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer
Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen
Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 1): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall
einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen
bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 2), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der
Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die
Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass
Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 3), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich
die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände bei
dem Bieter vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck 4), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die
Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis sind mit der Erklärung der Eignung folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter
oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(„Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 5): Angaben zu dem erzielten Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz in
dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
anzugeben. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei
abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 5): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat,
Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 6): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur
Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine
Betriebshaftpflichtversicherung:
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche
Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur
Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
(1) Eigenerklärung (Vordruck 7): Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens eine mit der hier
ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren ein.
Zur Referenz ist folgende Angabe zu machen:
a) Auftraggeber/in, Anschrift sowie Kontaktmöglichkeit
b) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
c) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu
vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung
d) Rechnungswert (mit Angabe des Auftrags- und Honorarvolumens)
Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn ein Bezug mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung und zu Umfang besteht.
(2) Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Auftragsabwicklung;
(3) Produktdatenblätter gemäß der ausgeschriebenen Formate und Qualitäten.
Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens eine mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anmerkung zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.