Feuerwehrausbildung Brand- und Katastrophenschutz
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrausbildung Brand- und Katastrophenschutz
Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages über folgende Schulungs- und Ausbildungsleistungen:
Fachlich qualitative und praxisnahe Aus- und Fortbildung im Bereich der Führungs- und Sonderausbildung für Angehörigen der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten
Fachtechnische Beratungen, Begutachtung, Begleitung technischer Entwicklungen im Rahmen der Indienststellung geeigneter Einsatztechnik für die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ausbildung der Mitarbeiter der Werksfeuerwehr des BER:
Insbesondere folgende Ausbildungen:
Laufbahnlehrgänge B1 für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst,
B3 Gruppenführer,
Führungsausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes,
B4 für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, Leitstellendisponentenlehrgänge
sowie weitere Fortbildungs- und Sonderlehrgänge.
Mindestanforderung an die Leistungsausführung:
Durchführung der Schulungen, Ausbildungen sowie Lehrgänge gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Brandenburg
Ausbildung gemäß der Vorschriften des Landes Brandenburg, abrufbar hier: https://lste.brandenburg.de/lste/de/service/rechtsvorschriften/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen können ihr grundsätzliches Interesse an der Ausführung des beschriebenen Auftrags bis zum 27.07.2023 12 Uhr formlos per Email an die [gelöscht] bekunden. Bitte beziehen Sie sich im Betreff der Email auf VI-2023-0005.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen einer gegebenenfalls nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe unter anderem folgende Nachweise erbringen müssen:
Nachweis, dass gemäß der unter Nr. II.2.4) dieser Regelmäßigen nichtverbindliche Bekanntmachung - Sektoren genannten Vorschriften des Landes Brandenburg sowie der Rechtsvorschriften im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ausgebildet wird. Die Nachweisführung erfolgt über eine schriftliche Bestätigung der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz" (LSTE).
Diese regelmäßige, nichtverbindliche Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung für den AG, die angekündigte Beschaffung tatsächlich auszuschreiben. Vielmehr kann ohne Angabe von Gründen auf die Vergabe aller oder einzelner Aufträge, die Gegenstand der regelmäßigen, nichtverbindlichen Bekanntmachung sind, verzichtet werden. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Unternehmen auf Einleitung des Beschaffungsprozesses besteht nicht.