Neubau Polizeigewahrsam Bremerhaven

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bremerhaven
Postanschrift: Hinrich-Schmalfeld-Str. 36
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/36800-42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremerhaven.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E77418116
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Polizeigewahrsam Bremerhaven

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist die einzige kommunale Polizei der Bundesrepublik. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügt über rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und ist zentral in der Hinrich-Schmalfeldt-Straße 31, 27576 Bremerhaven stationiert. Für diesen Standort ist beabsichtigt, den Neubau eines Polizeigewahrsams zu realisieren. Auf dem Innenhof des Stadthauses 6 befindet sich eine Freifläche auf ehemaliges Stadthaus 8), welches sich vorzugsweise für eine Bebauung anbietet. Derzeit geht die Stadt Bremerhaven von einer Bruttogrundfläche von 2.325 m² aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebene Leistung erfasst Grundleistungen für Gebäude und Innenräume entsprechend §§ 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10. Die konkreten Leistungsverpflichtungen erfolgt auf der Basis der beigefügten Leistungsbeschreibung und erfasst Leistungen der Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 8 (Anlage A02). Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, von bei zunächst die Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 3 beauftragt wird. Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf vorläufig netto 7.000.000 €. Nach bisheriger Terminplanung wird der Abschluss der Entwurfsplanung erwartet bis zum April 2024. Beginn der Baumaßnahme soll Herbst 2024 sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 01/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Im Rahmen des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die Bewerberinnen bzw. Bewerberinnengemeinschaften verpflichtet, ihre Eignung durch entsprechende Referenzen darzustellen. Die jeweilige Referenz wird individuell nach einem adversen Schulnotensystem bewertet.

Die Referenzen haben im Einzelnen die Fachkenntnisse/Erfahrungen der Bewerberinnen bzw. Bewerberinnengemeinschaften darzustellen. In der Wertung berücksichtigt werden Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (3 Referenzen):

Referenz über den Nachweis einer abgeschlossenen Leistung für das Leistungsbild Objektplanung (Gebäude und Innenräume) mindestens für die Leistungsphasen 2-8 nach §§ 33 ff HOAI für Gebäude und Innenräume. Als Mindestvoraussetzungen müssen anrechenbare Kosten von mindestens € 4.000.000 netto (KG 300) nachgewiesen werden sowie eine Bewertung des Objektes mindestens in Honorarzone III.

Es werden Referenzen Berücksichtigung finden, die die wesentlichen Leistungen bzw. den Abschluss der Leistungen ab dem 1. Januar 2014 nachweisen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

LP 4 bis LP 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Bewerberbogen mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung (Anlage 01)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 65 BremLBauO

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Ort: Bremen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:

• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023