Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 2202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/mitte
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Planungsaufgabe der bedarfsgerechten und innovativen Herrichtung von maximal 12 Bolzplätzen (Spiel-, Sport- und Nebenflächen). Dazu sind die Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 1 bis 9 (mit Abzügen) zu erbringen.
Einzelabrufe erfolgen für die Bolzplätze Schiffbeker Moor, Querkamp, Eitzensweg, Havighorster Redder, Schöfferstieg, Schleemer Weg, Pröbenweg, Horner Moor, Steinfeldstraße, Marckmannstraße, Spliedtring und Horner Park im Hamburger Osten.
Abrufberechtigt ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre erstrecken, mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Maßnahmen werden zur Hälfte aus Mitteln des Bundes (Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Hamburg Mitte machen) finanziert, daher ist das Bauvorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes 31.12.2026 vollständig abzuschließen.
Planungsphase: Freie Hansestadt Hamburg, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, Ausführungsphase: Siehe II.2.4 der Ankündigung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Planungsbüro für die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 1 bis 9 (mit Abzügen).
Planungsleistungen für folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:
- Umbau bzw. Neubau von Sport-, Fallschutz- und Wegebelägen
- Wiederverwendung bzw. Neubau von Ausstattungselementen sowie von Sport- und Spielgeräten
- Herrichtung von Grünflächen
Besondere Themenschwerpunkte sind in diesem Zusammenhang:
- Nachhaltiges Bauen (Wiederverwendung von Baustoffen im Bestand, stoffliche Verwertung von Baustoffen die entsorgt werden müssen, Verwendung von Recyclingbaustoffen sowie emissionsreduzierte Bauweisen)
- Nachhaltiger Umgang mit Regenwasser (z.B. Versickerung vor Ort)
- Inklusion (barrierearme und inklusive Beläge und Ausstattungselementen)
Vorgesehen sind die Baumaßnahmen für folgende Bolzplätze:
- Schiffbeker Moor:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 3.620 m²) ist Teil einer Grünanlage im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst zwei Rasenspielfelder, ein Basketballplatz (Bitumendecke), ein Beachvolleyball-Spielfeld, zwei Tischtennisplatten (Betonsteinpflaster) sowie angrenzende Grünflächen.
- Querkamp:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.210 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, welches von Grünflächen umschlossen wird.
- Eitzensweg:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.250 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Hamm. Der Bestand umfasst ein Tennenspiefeld, welches von Grünflächen umschlossen wird.
- Havighorster Redder:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.953 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, einen Basketballplatz (Bitumendecke), sowie eine Kinderspielfläche. Die drei Teilbereiche der Anlage werden durch Grünflächen getrennt.
- Schöfferstieg:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.960 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Rasenspielfeld, welches durch Grünflächen mit einem dichten Baumbestand eingefasst wird.
- Schleemer Weg:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld sowie eine Kinderspielfläche, welche im Westen durch eine Grünfläche mit dichtem Baubestand begrenzt wird.
- Pröbenweg:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 800 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Hamm. Der Bestand umfasst ein Kunstrasenspielfeld welches durch eine Grünfläche mit dichtem Baumbestand begrenzt wird.
- Horner Moor:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.500 m²) ist Teil einer Grünanlage und befindet sich an der Straße Manshardtstraße im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, eine Basketballanlage (Bitumendecke) sowie eine große Rasenfläche. Die Anlage wird im Westen und im Norden durch einen dichten Baumbestand begrenzt.
- Steinfeldstraße:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, mehrere Kinderspielbereiche (Sand/Kies), Rasenflächen und Wegeflächen.
- Marckmannstraße: Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 3.000) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Rothenburgsort. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld sowie eine Kinderspielfläche welche durch einen dichten Baumbestand eingefasst werden.
- Spliedtring:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld mit mehreren Angeboten (Basketball, Fußball), sowie angrenzende Grünflächen.
- Horner Park:
Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.400 m²) ist Teil einer Grünanlage an der Straße Horner Rampe im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, welches durch Grünflächen (Baumgruppe, Rasen) eingefasst wird.
Innerhalb der Rahmenvereinbarung wird eine Höchstmenge an Planungsaufträgen (LPH 1 bis 9, mit Abzügen) für 12 sowie eine Mindestmenge von 8 Bolzplätzen vereinbart. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Je Bolzplatz 2 Einzelaufträge für LPH 1 bis 4 sowie für LPH 5 bis 9).
Die Weiterbeauftragung der Stufen steht unter Vorbehalt der Einhaltung der zusammen abgestimmten Rahmenbedingungen (Kostenrahmen/-berechnung, Terminplanung, Projektorganisation), Qualität der Planunterlagen, Arbeit im Team und Problemlösungskompetenz.
Aufgrund der befristeten Laufzeit des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird von etwa 8 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre erstrecken, mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird zur Verhandlungsstufe zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf kann dann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Das Dokument "221213_HH-Bolz_Honorarmatrix.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.
Das im Falle der Berücksichtigung der Bewerbung in der Verhandlungsstufe einzureichende Angebot (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) ist anhand des Beispielprojektes Bolzplatz "Schiffbeker Moor" zu erarbeiten. Hierfür sind bereits im Teilnahmewettbewerb Projektunterlagen hinterlegt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese nicht zwingend als planerische Grundlage zu betrachten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.naumann-landschaft.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6U3F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.