Storage, ECA-2023-004 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Storage, ECA-2023-004
Für die Erledigung ihrer Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion muss der AG Storage-Systeme nutzen. Dazu schreibt der AG in den vorliegenden Vergabeverfahren folgende Rahmenvereinbarungen aus:
- Eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Komponenten des Herstellers Dell Technologies (Gegenstand des Loses 1)
- Eine Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens (Gegenstand des Loses 2)
Erweiterung bestehender Storage-Systeme des Herstellers Dell Technologies
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Loses 1 ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme des Herstellers Dell Technologies zur Erweiterungen für die schon beim Auftraggeber bestehende Hardware.
Storage-Systeme (herstellerneutral)
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Loses 2 ist wie folgt:
- Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens (im Folgenden: Hersteller 2a)
- Rahmenvereinbarung mit einem anderen Unternehmen über Lieferungen, Service und Dienstleistungen für Storage-Systeme eines Herstellers nach Wahl des bietenden Unternehmens, wobei der Hersteller, über dessen Produkte die erste Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen wird, sich vom Hersteller unterscheiden muss, über dessen Produkte die zweite Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen wird (im Folgenden: Hersteller 2b)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung bestehender Storage-Systeme des Herstellers Dell Technologies
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage-Systeme (herstellerneutral)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage-Systeme (herstellerneutral)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6UGY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."