Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung und den standardgerechten Ausbau zum vierzügigen Gymnasium der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule, Eugen-Schönhaar-Str. 18, 10407 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: HB_DL_015_23_VV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szsp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung und den standardgerechten Ausbau zum vierzügigen Gymnasium der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule, Eugen-Schönhaar-Str. 18, 10407 Berlin
Die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule wird als 4-zügiges Gymnasium gemäß Musterraumprogramm ausgebaut. Hierfür wird das Schulgebäude grundsaniert. Für die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs wird das Dachgeschoß ausgebaut. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen.
Es bestehen erheblicher Sanierungsrückstau und Mängel beim Brandschutz, wie z. B. der fehlende 2. bauliche Fluchtweg im nordöstlichen Gebäudeflügel.
Die Dacheindeckung weist Schäden auf und muss erneuert werden. Der Dachstuhl und die Liegestäube im ungenutzten Dachraum sind in hohem Maß mit Holzmitteln belastet.
Der Ausbau des Dachgeschosses erfordert auf Grund nicht ausreichender Tragfähigkeit die bauliche Ertüchtigung der bestehenden letzten Geschossdecke.
Aktuell ist das Gebäude nicht barrierefrei nutzbar. Durch das erhöhte Erdgeschoss ist kein barrierefreier Zugang zum Gebäude möglich. Barrierefreie WCs sind nicht vorhanden.
Das Gebäude ist bezüglich seiner Wärmeverluste verbesserungsbedürftig.
Eugen-Schönhaar-Str. 18, 10407 Berlin
Die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule wird als 4-zügiges Gymnasium gemäß Musterraumprogramm ausgebaut. Hierfür wird das Schulgebäude grundsaniert. Für die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs wird das Dachgeschoß ausgebaut. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen.
Das in Massivbauweise um 1900 errichtete Schulgebäude liegt auf dem Grundstück Eugen-Schönhaar-Str. 18 als Blockbebauung im hinteren Teil. Die Erschließung des dreiflügeligen Hauptgebäudes erfolgt durch den Durchgang und Durchfahrt des viergeschossigen Vorderhauses.
1997/1998 erfolgten größere Umbaumaßnahmen im gesamten Schulgebäude, Nawi-Räume wurden eingerichtet. In den vergangenen Jahren wurde ein Aufzug eingebaut, der nicht alle Geschosse barrierefrei erreicht (nur Nordost Flügel UG-Hof-EG), da durch die Lage der Turnhalle im Mitteltrakt keine Erschließung per Aufzug in beiden Seiten gleichzeitig möglich ist (kein Erschließungsflur vorhanden). Dem nordöstlichen Seitenflügel fehlt durch einen Kriegsschaden ein Treppenhaus als zweiter Rettungsweg. Das Kellergeschoss dieses Flügels wurde im letzten Jahr zum Schülerclub ausgebaut.
Im Vorderhaus befinden sich derzeit Wohnungen.
Es bestehen erheblicher Sanierungsrückstau und Mängel beim Brandschutz.
Die Dacheindeckung muss erneuert werden. Der Dachstuhl und die Liegestäube im ungenutzten Dachraum sind in hohem Maß mit Holzmitteln belastet.
Der Ausbau des Dachgeschosses erfordert die bauliche Ertüchtigung der bestehenden letzten Geschossdecke.
Aktuell ist das Gebäude nicht barrierefrei nutzbar. Durch das erhöhte Erdgeschoss ist kein barrierefreier Zugang zum Gebäude möglich. Barrierefreie WCs sind nicht vorhanden.
Die Mensa wird im Hochparterre des nördlichen Seitenflügels angeordnet. Im Zusammenspiel mit dem 2011 sanierten Schülerclub im Untergeschoss bildet dieser Bereich ein eigenständiges Nutzungsensemble, welches unabhängig vom Schulbetrieb genutzt werden kann.
Das Gebäude ist bezüglich seiner Wärmeverluste verbesserungsbedürftig.
Die technische Ausrüstung entspricht überwiegend nicht dem Stand der Technik und muss in den Anlagengruppen 1-3 und 6-8 erneuert werden. Zu den Grundleistungen gehören:
- Kontinuierliche und rechtzeitige Information aller Beteiligter,
- enge Abstimmung mit allen Beteiligten,
- Rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
- Einhaltung der Projektziele, wie z.B. Termine, Baukosten, BPU etc.,
Das Projekt wurde 2016 gestartet und ein Planer für die Technische Ausrüstung ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Dieser erbringt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5. Die weiteren Leistungen (LP 6-8) sind auf dieser Grundlage zu erbringen. Daher hat sich der Auftragnehmer zunächst in den bisherigen Planungsstand einzuarbeiten. Dies beinhaltet auch ggf. notwendige Ortsbesichtigungen und Klärungen.
Es ist Barrierefreiheit herzustellen.
Die Barrierefreiheit für alle Bauaufgaben in Berlin ist in ABau II 120 geregelt.
Die aktuelle Ausgabe des Handbuchs „Berlin- Design for all - Öffentlich zugängliche Gebäude“ sowie für den öffentlichen Freiraum die aktuelle Ausgabe des Handbuchs „Berlin- Design for all - Öffentlicher Freiraum“ der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung sind als weitere Planungsgrundlage verbindlich anzuwenden.
Alle aktuellen gültigen Gesetzte zum energiesparenden Bauen (wie z. B. EWG Bln und GEG) sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung anzuwenden und einzuhalten.
Die in der Empfehlung Nr. 163 des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) „Aufzug 2022 – Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden“ enthaltenen Hinweise und Regelungen sind ab sofort zu beachten und anzuwenden.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Der Vertrag läuft, bis das Werk vertragsgemäß fertiggestellt wurde.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 111 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 33 Pkt)
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 1 - Hauptbearbeiter:in - ein.
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 2 - stellv. Bearbeiter:in - ein.
3.3 Der Bearbeiter Aufzug verfügt über:
3.3.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)
3.3.2 (4 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt der Aufzugsplanung in den Leistungsphasen 6-8
3.3.3 (4 Pkt) – Erfahrung im Aus- und Wiedereinbau (Umsetzung) eines Aufzugs an einer anderen Stelle
Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 3 - Bearbeiter:in Aufzug - ein.
3.4 (3 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen über Erfahrung in der Leistungsphase 9.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 64 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 32 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 5 Mio. EUR.
4.2 (8 Pkt) – Es wurden die Anlagengruppen 1-3 und 8 in den Leistungsphasen 6-8 erbracht (je Anlagengruppe mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 6-8 2 Punkte).
4.3 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Nicht-Wohngebäude.
4.4 (4 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.5 (2 Pkt) – Es musste Barrierefreiheit hergestellt werden.
4.6 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.7 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Anlagengruppen 1-3 und 6, 8 in den Leistungsphasen 6-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die für die Erbringung der Leistung Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in für technische Gebäudeausrüstung.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „HB_DL_015_23_VV“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]