2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43790

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262220 Brunnenbohrung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/04/2020
Ende: 31/03/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 072-173001

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI43790
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
30/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45262220 Brunnenbohrung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262220 Brunnenbohrung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

5 - Herstellung der zwei Grundwassermessstellen (GWM) 2S-6/48 und 2S-6/49 als Ersatz für die beiden GWM U5 158 und NS 70.

Die beiden GWM sind in Abhängigkeit zur angetroffenen Geologie ca. 60 m tief auszuführen und sollen in Abhängigkeit zur angetroffenen Geologie jeweils in den Aquiferen TII, TIII und TIV ausgebaut werden. Der Bohrenddurchmesser beträgt 368 mm, der Ausbaudurchmesser beträgt pro Aquifer DN65.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/04/2020
Ende: 31/03/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

5 - Herstellung der zwei Grundwassermessstellen (GWM) 2S-6/48 und 2S-6/49 als Ersatz für die beiden GWM U5 158 und NS 70.

Die beiden GWM sind in Abhängigkeit zur angetroffenen Geologie ca. 60 m tief auszuführen und sollen in Abhängigkeit zur angetroffenen Geologie jeweils in den Aquiferen TII, TIII und TIV ausgebaut werden. Der Bohrenddurchmesser beträgt 368 mm, der Ausbaudurchmesser beträgt pro Aquifer DN65.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Erst im Zuge der detaillierten Planung bestand Klarheit über die betroffenen Aquifere und deren Mächtigkeit bzw. über die Mengen, die pro Aquifer zu erwarten sind. Die Aquifere müssen während der gesamten Bauzeit mittels GWM beobachtet werden. Teilweise werden dazu bestehende GWM von dritten eingesetzt.

Im Zuge der Zustandsfeststellung der entsprechenden GWM für das großflächige Grundwassermonitoring im Bereich Marienhof wurde festgestellt, dass die 2 bestehenden GWM U5 158 und NS 701 (wurden der DB vom WWA übergeben) nicht funktionsfähig sind.

Um der Forderung des Wasserwirtschafsamtes (WWA) nach einem großflächigem GW-Monitoring nachkommen zu können, müssen durch die DB zwei Ersatz-GWM hergestellt werden.

Für den AG war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass sich die von Dritten übergebenen GWM nicht funktionstüchtig sind.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR