Einrichten und Beauftragen einer Arbeitsstelle Gewaltprävention
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichten und Beauftragen einer Arbeitsstelle Gewaltprävention
Einrichten und Beauftragen einer Arbeitsstelle Gewaltprävention
Berlin
Einrichten und Beauftragen einer Arbeitsstelle Gewaltprävention
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einrichtung einer Arbeitsstelle Gewaltprävention - Verlängerung des Vertrages
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Änderung des Vertrages über die Einrichtung einer Arbeitsstelle Gewaltprävention - Verlängerung des Vertrages von 36 auf 45 Monate
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Änderung des Vertrages über die Einrichtung einer Arbeitsstelle Gewaltprävention - Verlängerung des Vertrages von 36 auf 45 Monate
Die außergewöhnlichen Gewaltereignisse in der Silvesternacht 2022/23 waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und bedürfen nun einer umfassenden Aufarbeitung. Auf-grund der Geschehnisse und der gewalttätigen Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei, Feu-erwehr und andere Rettungskräfte, muss nun eine Auswertung und Ursachenanalyse erfol-gen. Vor diesem Hintergrund fanden in diesem Jahr bereits zwei „Gipfeltreffen gegen Jugendgewalt“ statt, um zielgerichtete Ansätze und ein umfassendes Vorgehen zur Prä-vention von Jugendgewalt in Berlin zu entwickeln. Es ist ganz besonders notwendig, die bereits vorhandene Projektstruktur aufrecht zu erhalten und eine gute Grundlage für den dritten Jugendgipfel im Herbst 2023 aufzubauen. Ziel ist es, Silvester 2022/23 zu evalu-ieren und die Erkenntnisse in die Präventionsarbeit einfließen zulassen. Eine Fortführung der bisherigen Arbeitsstelle bis zum 31.03.2024 ist daher unerlässlich. Der Charakter des Auftrags bleibt unverändert.