Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55228
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebene
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebene
Ort: Arnsdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebe
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Ausbau B-Ebe
Ort: Arnsdorf
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT04: Schaumglasdämmung 2. und 3. BA
Der Nachtrag Nummer 04 der Firma Lindner SE beinhaltet das Liefern und Montieren einer Musterdecke im Bereich B-Ebene.
Diese Leistung ist nicht im Bauvertrag enthalten. Der Sachverhalt ist der Anzeige einer Vertragsabweichung Nr. 08 vom
10.10.2022 zu zuordnen (dem Nachtragsangebot als Anlage 8 beigefügt).