Interaktive Displays für 6 Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: IMV_2023-19
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Displays für 6 Schulen
Ausstattung von 6 Schulstandorten mit Anzeige- und Interaktionsgeräten (Displays) der Marke Promethean (Produkt ActivPanel V9, 86 Zoll und 75 Zoll).
Los 1: G29 Grundschule am Sandhaus
Wiltbergstr. 37-39, 13125 Berlin
26 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“, Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar.
Los 2: Y15 Max-Delbrück-Gymnasium
Kuckhoffstraße 2, 13156 Berlin
45 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“, Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar
Los 3: G42 Trelleborg Grundschule
Eschengraben 40 13189 Berlin
28 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“, Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar
Los 4: K04 Gustave-Eiffel-Schule
Hanns-Eisler-Str. 78-80; 10409 Berlin
21 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“, Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar
Los 5: K09 Janusz-Korczak-Schule
Dolomitenstr. 94, 13187 Berlin
9 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“, Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar
Los 6: Y17 Gymnasium am Europasportpark
Kopenhagenerstr. 89, 13158 Berlin
38 Systeme, bestehend aus Promethean ActivPanel V9 86“ bzw. 75'', Mini-PCs Typ Promethean OPS-M oder vergleichbar
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei.
(2.) Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung.
(3.) Es wird eine Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB mit anderen Unternehmen gefordert
(4.) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
(5.) Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchzuführen
(1.) Mit dem Angebot ist der Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen
(1.) Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
(2.) Gefordert ist die Angabe und Darstellung von mindestens 2 mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzen.
(3.) Der Bieter verfügt über aktuelle Herstellerzertifikate
Zu (2.) Die Referenzen sind im Bieterfragebogen darzustellen und müssen folgende Mindestkrite-rien erfüllen:
- Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf die Lieferung und Montage von interaktiven Displays beziehen.
- Der Abschluss der Referenzen darf max. drei Jahre zurückliegen – gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung für diese Ausschreibung.
- Der jeweilige Auftragswert der Referenzen muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen
- Mindestens eine der vorgestellten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Hinweis: Der Auftraggeber behält es sich vor, die Ansprechpartner bei den vorgestellten Referenzen zu kontaktieren um die Angaben zu bestätigen.
Zu (3.) Der Bieter verfügt über aktuelle Herstellerzertifikate (Nachweise bitte dem Angebot beifügen) als:
- Der Nachweis „Promethean Fachhandelspartner“ ist mit dem Angebot einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen;
2. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder den Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied
zwingend ein Bewerberfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
3. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er
sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieter/Bewerberfragebogen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
4. Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern;
5. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft – und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen;
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers/Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Bewerbungen/Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen;
7. Der Auftraggeber sowie der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen wechselseitig, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. von seiten Dritter erforderlich ist.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundes abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
9. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose
Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Zu beachten ist, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Fragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]