Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von 6 Niederflurfahrgestellen mit CNG-Motor der Schadstoffklasse Euro 6e für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to und Bustür auf der rechten Seite
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Erfüllung des öffentlichen Auftrages werden 6 Niederflurfahrgestelle mit CNG-Motor der Schadstoffklasse Euro 6e für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to und Bustür auf der rechten Seite benötigt.
Die durchgeführte Markterkundung ergab, dass aktuell nur die Scania Vertrieb und Service GmbH ein Fahrgestell, dass die o. g. Anforderungen erfüllt, anbieten kann. Entsprechend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to
Ort: Ludwigsfelde/Genshagen
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.