Fassadenbegrünung, CVK, Infrastruktur Süd, Geb. 0039 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 20/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenbegrünung, CVK, Infrastruktur Süd, Geb. 0039
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und Umsetzung zur Fassadengestaltung und Begrünung an zwei Fassadenseiten des Neubaus einschließlich Ausführungs- und Detailplanung.
Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Campus Virchow Klinikum Berlin
Vertragsstrafe bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin.
Vertragsstrafenhöhe = 0,25 % Auftragswert pro Verzugstag nach Gesamtfertigstellungstermin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamt- und Jahresumsätze mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert ist die Angabe der unternehmensweiten Gesamtumsätze (netto) und Jahresumsätze
(netto) der letzten drei Geschäftsjahre (2020 und 2021, 2022) mit vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Bauleistungen sind Arbeiten zur Fassadenbegrünung
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen sind der Gesamtumsatz und der jährliche Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von. [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).
2. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Bauleistungen.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Bauleistungen sind Arbeiten zur Fassadenbegrünung.
zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
Jede Referenz entspricht der hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in vergleichbarer Größe, die innerhalb der Europäischen Union / Schweiz erbracht wurde.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]