Umzugsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-OV-23-Umzugsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen
Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
• Liefern und Verteilen von Verpackungs- und Beschriftungsmaterialien (Umzugsetiketten) gemäß Bedarf
• Bereitstellung aller zum Umzug notwendigen Hilfsmittel, Transportgeräte, Behälter,
• Verpackungsmaterial, Klebestreifen, Luftpolsterfolie, etc.
• Wahrnehmung von Vorortterminen zur Einschätzung der erforderlichen Umzugs- oder Einlagerungsmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die erforderlichen Mietergespräche in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Mieter.
• Fachgerechte Verpackung des Transportgutes soweit noch nicht durch den Auftraggeber erfolgt
• Branchenübliche Ladungssicherung
• Termin- und sachgerechter Transport
• Mitwirkung bei der Koordination und Steuerung des gesamten Umzugsablaufs durchentsprechende Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem jeweils betroffenen Mieter.
• Vertragen des Umzugsgutes an die vorgesehenen Zieladressen
Die Belade- und Entlade-Stellen liegen teilweise in öffentlich zugängigen Bereichen.
Verkehrstechnische Fragen sind durch den Auftragnehmer mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. dem Auftraggeber zu klären. Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Genehmigungen, die er für die Erfüllung seiner Leistungen benötigt, einholen und entsprechende Absperrungen recht-zeitig kennzeichnen. Bei Bedarf ist bei der Durchführung eines Umzuges an öffentlichen Straßen durch das Umzugsunternehmen eine Halteverbotszone einzurichten.
Der Auftragnehmer hat sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob es im Projektzeitraum Hinderungs-gründe für die Realisierung gibt. Insbesondere davon betroffen sind Sonn- und Feiertage, Tage mit Fahr- und/oder Arbeitsverboten oder Ähnlichem, die den Umzug in der Durchführung behindern können. Entsprechende Genehmigungen wie Fahr- und Arbeitserlaubnis sind vom Auftragnehmer zeitgerecht einzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw.
Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sin folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
• Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein
Auszug aus der Handwerksrolle)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
2. Erklärung über das Vorliegend einer gültigen Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Aus-zug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
5. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
1. Berufshaftpflichtversicherung:
Der AN schließt für die Dauer dieses Vertrages für die zu erbringenden Leistungen eine Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung muss über folgende Deckungssummen pro Schadens-fall verfügen, ohne dass die Haftung des AN hierauf beschränkt, ist:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Termin des Ablaufs der Angebotsfrist.
2. Erklärung über das Vorhandensein von Lagerflächen von mindestens 400 m2. Die Lagerflächen müssen trocken und sauber sein.
3. Erklärung über die Kapazität zur Durchführung eines Umzugsvolumens von 500 Umzügen
(200 Wohneinheiten mit Hin- und Rückzug und etwaige Sofortleistungen). Weiterhin ist der Bedarf von 50 Umzügen im Monat und bis zu 3 Umzügen täglich ist zu erklären.
4. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
5. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte.
zu 4. Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
zu 5. Mindestanforderung: aktuell mindestens 15 Mitarbeiter
1. Nachweis von mindestens einem Referenzauftrag für vergleichbare Leistungen und Umfang (Umzugsleistungen im Rahmen von umfassenden Modernisierungs-/Instandsetzungs-Maßnahmen mit mind. 120 Wohneinheiten), Ausführungszeit: bis 3 Jahre vor Eröffnungstermin. Pflichtangaben: Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum.
2. Eigenerklärung, dass ein Kolonnenführer vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
3. Erklärung, dass die Umzugsleistung im Zeitraum von Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr durchgeführt werden können.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
zu 1. Mindestanforderung: ein Referenzauftrag für vergleichbare Leistungen und Umfang (Umzugsleistungen im Rahmen von umfassenden Modernisierungs-/Instandsetzungs-Maßnahmen mit mind. 120 Wohneinheiten) aus den letzten drei Jahren vor Eröffnungstermin.
Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Datenschutzerklärung mit Mietern
Angabe zur Firma
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragen Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigem Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]