Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
NT15: Schadstoffsanierung
Der Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Der AG konnte den genauen Umfang der Schadstoffmaterialien nicht vorher erahnen. Diese wurden während der hochbaulichen Arbeiten festgestellt. Um die Anlagen rechtzeitig innerhalb des Terminplans in Betrieb nehme zu können, war eine genaue Koordination der Schadstoffsanierung und Umbau der 50Hz-Anlagen essenziell. Der AN war bereits mit den Örtlichkeiten und der vor Ort befindlichen Anlagen vertraut, wodurch die Kommunikation mit den Schnittstellen wesentlich einfacher war. Bei einem Wechsel wäre eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gegangen.
Der Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden:
Auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen wäre die IBN der 50Hz-Anlagen gefährdet. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf dem gesamten Masterplan und wäre mit beträchlichen Zusatzkosten und Verzögerungen verbunden.