Investorenbau zur Unterbringung des THW, Ortsverwaltung Berlin-Mitte, auf bietereigenem Grundstück nach schlüsselfertiger Errichtung oder Um-/Erweiterungsbau von erforderlichen Gebäudeteilen und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 299-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 299-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenbau zur Unterbringung des THW, Ortsverwaltung Berlin-Mitte, auf bietereigenem Grundstück nach schlüsselfertiger Errichtung oder Um-/Erweiterungsbau von erforderlichen Gebäudeteilen und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 299-22
Es handelt sich um ein Investorenverfahren zur Errichtung/ zum Umbau von schlüsselfertigen Gebäuden (Dienstliegenschaft) auf bietereigenem Grund mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin. In den Gebäuden soll zukünftig das Technischen Hilfswerks (THW) Ortsverwaltung (OV) Berlin-Mitte untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben und umfassen Planungsleistungen und Bauleistungen, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.
Berlin, Stadtbezirk Mitte
Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des Technischen Hilfswerks Ortsverwaltung Berlin-Mitte und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die funktionalen Merkmale, an die Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, sind in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben.
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Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung:
Lage:
Innenstadtbereich Berlin, Berlin-Mitte
Weniger als sechs Kilometer von der derzeitigen Adresse des THW OV Mitte (13407 Berlin, Walderseestraße 23 bis 24 und 10115 Berlin, Scharnhorststraße 29) entfernt
Verkehrsanbindung zentral
Keine sozialen Brennpunkte in der Nähe, Vermeidung bekannter Drogenumschlagplätze sowie szenebekannter Kriminalitätsregionen (PKS)
Kein Hochwassergefährdungsgebiet
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Raumbedarfsdeckung:
Das Technische Hilfswerk OV Berlin-Mitte benötigt e...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Investorenbau zur Unterbringung des THW, Ortsverwaltung Berlin-Mitte, auf bietereigenem Grundstück nach schlüsselfertiger Errichtung oder Um-/Erweiterungsbau von erforderlichen Gebäudeteilen und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 299-22
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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2. Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 15.03.2023 eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunte...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de