Rahmenvertrag über die Erbringung von Projektleistungen mit Hilfe von Unterauftragnehmern (Contracting) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002865
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Erbringung von Projektleistungen mit Hilfe von Unterauftragnehmern (Contracting)
Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags ist die Erbringung von Projektleistungen mit Hilfe von Unterauftragnehmern (Contracting) in den beruflichen Schwerpunktfeldern Technik, kaufmännische Berufsfelder und IT. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber auf Basis von Einzelverträgen mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Bei den Unterauftragnehmern kann es sich sowohl um Solo-Selbständige als auch Firmen handeln. Die rechtskonforme Gestaltung des Einsatzes der Unterauftragnehmer und deren Personal, ist vom Auftragnehmer mittels geeigneter Compliance-Prüfungen bezüglich Scheinselbständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sicherzustellen.
Berlin
Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags ist die Erbringung von Projektleistungen mit Hilfe von Unterauftragnehmern (Contracting) in den beruflichen Schwerpunktfeldern Technik, kaufmännische Berufsfelder und IT. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber auf Basis von Einzelverträgen mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Bei den Unterauftragnehmern kann es sich sowohl um Solo-Selbständige als auch Firmen handeln. Die rechtskonforme Gestaltung des Einsatzes der Unterauftragnehmer und deren Personal ist vom Auftragnehmer mittels geeigneter Compliance-Prüfungen bezüglich Scheinselbständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sicherzustellen.
Die Schätz- und Höchstmengen lauten wie folgt: 1. Jahr ca. 104.860 Personenstunden / max. 115.346 Personenstunden, 2. Jahr ca. 136.320 Personenstunden / max. 149.952 Personenstunden, 3. Jahr (Option) ca. 177.220 Personenstunden / max. 194.942 Personenstunden, 4. Jahr (Option) ca. 230.380 Personenstunden / max. 253.418 Personenstunden.
Der Gesamtbedarf verteilt sich in etwa wie folgt: Bereich Technik 55%, Kaufmännischer Bereich 5%, Bereich IT 40%.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit für alle zu erbringenden Leistungen zwei Mal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags gelten im Verlängerungszeitraum unverändert fort.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 7 zu entnehmen.
Kriterien:
(a) Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen bei den eingereichten Referenzen. (max. 100 Punkte)
(b) Referenzen nach Branchen (max. 40 Punkte)
zu (a) Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen bei den eingereichten Referenzen (max. 100 Punkte):
Bewertet wird, wie viele der über Unterauftragnehmer (Contractingverträge) eingesetzten Personen bei allen eingereichten Referenzen durchschnittlich pro Jahr eingesetzt waren. Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl hinausgeht (Mindestanforderungen an Referenzen).
Dabei wird unterschieden:
- Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen im Bereich Technik durchschnittlich pro Jahr (max. 50 Punkte).
Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: Ingenieur Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieur, Bauingenieur, Planungsingenieur, Bauführer und Bauüberwacher.
- Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen im Bereich IT durchschnittlich pro Jahr (max. 50 Punkte).
Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: IT-Administrator, IT-Support(er) 1st-/2nd-Level, Technischer Experte IT-Technologie, Technischer Servicekoordinator, Anwendungsentwickler, Spezialist IT-Sicherheit, Spezialist IT-Security Operations Center, Prozessberater IT Servicemanagement und/oder IT-Operations, Berater IT-Governance/ Compliance, IT-Projektmanager und SAP Berater ECC6.0 (oder Vorgängersysteme).
- Bewertungsformel:
i) Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich Technik erhält 50 Punkte.
Bei den weiteren Teilnahmeanträgen werden alle niedrigeren geprüften Angaben zur Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich Technik ins Verhältnis gesetzt. Dazu wird die höchste Personenanzahl durch die geprüfte Personenanzahl des jeweiligen Teilnahmeantrags dividiert und mit der maximalen Punktzahl (50 Punkte) multipliziert.
Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl (Mindestanforderungen an Referenzen) hinausgeht.
Bei mehreren Referenzen wird der Mittelwert über alle Referenzen der angegebenen durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen ermittelt.
ii) Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich IT erhält 50 Punkte.
Bei den weiteren Teilnahmeanträgen werden alle niedrigeren geprüften Angaben zur Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich IT ins Verhältnis gesetzt.
Dazu wird die höchste Personenanzahl durch die geprüfte Personenanzahl des jeweiligen Teilnahmeantrags dividiert und mit der maximalen Punktzahl (50 Punkte) multipliziert.
Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl (Mindestanforderungen an Referenzen) hinausgeht.
Bei mehreren Referenzen wird der Mittelwert über alle Referenzen der angegebenen durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen ermittelt.
iii) Die ermittelten Punktzahlen für den jeweiligen Teilnahmeantrag aus a) und b) werden summiert.
- zu (b) Referenzen nach Branchen (max. 40 Punkte):
Es wird wie folgt bewertet:
- drei oder mehr Referenzen wurden in der Branche Energieversorgung erbracht = 40 Punkte,
- zwei Referenzen wurden in der Branche Energieversorgung erbracht und eine oder mehr Referenzen wurde in der Branche Versorgung/ Entsorgung oder Industrie erbracht = 25 Punkte,
- eine Referenz wurde in der Branche Energieversorgung erbracht und eine oder mehr Referenzen wurde in der Branche Versorgung/ Entsorgung oder Industrie erbracht = 10 Punkte.
- Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten gewichteten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – jene fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Kriterien aus.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden zunächst die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Punkte addiert und ein Punktwert für jedes Kriterium gebildet. Anschließend werden die Punktwerte aller Kriterien addiert; der so ermittelte Wert bildet den Gesamtpunktwert.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Durchschnittspunktwert (über alle Kriterien) der einzelnen Auswahlkriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtung. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber weist hinsichtlich des geplanten Abrufs von IT-Dienstleistungen auf folgendes hin: Gegenwärtig bereitet der Auftraggeber für den Beschaffungsgegenstand IT-Dienstleistungen ein gesondertes Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Rahmenvertragspartnern vor (Ausschreibung IT-Dienstleistungsrahmenverträge). Ziel des geplanten Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit spezialisierten IT-Dienstleistern.
Der Rahmenvertrag über die Erbringung von Projektleistungen mit Hilfe von Unterauftragnehmern (Contracting) soll im IT-Bereich für den Zeitraum bis zum Beginn der Rahmenverträge aus der Ausschreibung IT-Dienstleistungsrahmenverträge den zusätzlichen Beschaffungsbedarf (über die genannten Schätz- und Höchstmengen der hiesigen Ausschreibung hinaus) an IT-Dienstleistungen des Auftraggebers decken (Übergangsfunktion).
Der Auftraggeber geht davon aus, dass auf die Übergangsfunktion ein zusätzliches Volumen von geschätzt 5.500 Stunden pro Monat entfällt. Nach der Übergangsfunktion ist mit den genannten Schätz- und Höchstmengen der hiesigen Ausschreibung, ohne den zusätzlichen Beschaffungsbedarf, zu rechnen. Der Vertrag auf Grundlage der Ausschreibung IT-Dienstleistungsrahmenverträge beginnt voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.
(a) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein.
Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutz-rechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen.
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden: 1 Mio. Euro, Personenschäden: 2 Mio. Euro, Vermögensschäden: 0,5 Mio. Euro.
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 machen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 pro Jahr mindestens 22 Mio. Euro betragen.
Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 22 Mio. Euro betragen.
Hinweise:
Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen Auskünfte von Wirtschaftsauskunftsdateien sowie allgemein verfügbare Informationen heranziehen.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich, der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Mindestbedingungen
Es muss sich um vergleichbare Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung handeln. Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit:
- In jeder Referenz muss es sich um einen Vertrag über die Leistungserbringung mittels Unterauftragnehmern (sog. Contracting) handeln. Die Leistungserbringung muss unmittelbar durch den Unterauftragnehmer bzw. bei dem Unterauftragnehmer angestellter Personen erfolgt sein (Unterauftragnehmerketten sind unzulässig).
- In jeder Referenz muss es sich bei den im Unterauftragnehmerverhältnis eingesetzten Personen in der überwiegenden Anzahl um deutschsprachiges Personal mit mindestens Sprachniveau C1 handeln.
- In mindestens einer Referenz müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Vertrag über das Contracting im Unterauftragnehmerverhältnis im Schwerpunktbereich technische Berufsfelder mit einer Mindestanzahl von durchschnittlich 30 eingesetzten Personen pro Jahr. Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: Ingenieur Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieur, Bauingenieur, Planungsingenieur, Bauführer, und Bauüberwacher.
- In mindestens einer Referenz müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Vertrag über das Contracting im Unterauftragnehmerverhältnis im Schwerpunktbereich IT-Berufsfelder mit einer Mindestanzahl von durchschnittlich von 30 eingesetzten Personen pro Jahr. Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: IT-Administrator, IT-Support(er) 1st-/2nd-Level, Technischer Experte IT-Technologie, Technischer Servicekoordinator, Anwendungsentwickler, Spezialist IT-Sicherheit, Spezialist IT-Security Operations Center, Prozessberater IT Servicemanagement und/oder IT-Operations, Berater IT-Governance/Compliance, IT-Projektmanager und SAP Berater ECC6.0 (oder Vorgängersysteme).
(v) Ergänzende Angaben
Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz drei DIN A4-Seite nicht überschreiten.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bewerbers/Bieters möglich ist. Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
(b) Qualitätsmanagementsystem
Zugelassen werden nur solche Bewerber mit folgender Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe, durch aktuell gültige Zertifikate, zu erbringen. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung, Vergabesperre
(a) Eigenerklärungen
Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG),
Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der
jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).