Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-05-BV-CSC

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 110-343977)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-05-BV-CSC
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrieblich orientiertes Jugendmarketing

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-343977

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Anstatt:

Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die drei Bewerber mit der

höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die einzelnen

Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 der Vergabeunterlagen

"Bewertungskriterien Teilnahmeanträge" aufgeführt.

a) Zur Bewertung der Referenzen:

1. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine vertrieblich-orientierte Kampagne, das die

Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.

2. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine image-orientierte Kampagne, das die

Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.

Dabei wird je Referenz der strategische Ansatz mit max. vier Punkte bewertet sowie die kreativen Umsetzung

und Ergebnisse mit max. 4 Punkten. Es können damit für die Referenzen insgesamt max. 16 Punkte erzielt

werden.

Hinweis: Sollte mehr als eine Referenz je Kampagnenart eingereicht werden, ergibt sich die Wertung aus dem

Durchschnitt der je Referenz erzielten Punkte.

b) zur Bewertung des Kernteams:

Es sind vier Spezialisten (zuständiger Hauptansprechpartner, Teamleiter für Strategie; Teamleiter für Kreation,

Social-Media-Experte) zu benennen. Je Spezialist können max. drei Punkte erzielt werden. Insgesamt können

damit für das Kernteam max. 12 Punkte erzielt werden.

Zur Bewertung der Qualität der vier Spezialisten werden Punkte vergeben für folgenden Kriterien:

ausgewiesene Erfahrung mit mind. drei größeren Marketingkampagnen; Erfahrung in Kampagnen/

Referenzkampagnen in der Zielgruppe 15 bis 30 Jahren; Erfahrung in Kampagnen/ Referenzkampagnen mit

Vertriebsansatz (sowie für den Teamleiter Kreation und den Social-Media-Experten Erfahrung zusätzlich in

Kampagnen/ Referenzkampagnen mit dem Inhalt Social Media).

muss es heißen:

Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die drei Bewerber mit der

höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Punktegleichstand auf dem letzten Platz, den Bieterkreis zu erweitern und mehr als drei (höchstens fünf) Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollte es auch auf dem fünften Platz Punktegleichstand geben, wird der Bewerber, der in der Bewertung der Referenzen eine höhere Punktzahl erzielt hat, zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die einzelnen

Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 der Vergabeunterlagen

"Bewertungskriterien Teilnahmeanträge" aufgeführt.

a) Zur Bewertung der Referenzen:

1. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine vertrieblich-orientierte Kampagne, das die

Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.

2. Mit einem vergleichbaren Referenzprojekt für eine image-orientierte Kampagne, das die

Mindestanforderungen erfüllt, können max. acht Punkte erzielt werden.

Dabei wird je Referenz der strategische Ansatz mit max. vier Punkte bewertet sowie die kreativen Umsetzung

und Ergebnisse mit max. 4 Punkten. Es können damit für die Referenzen insgesamt max. 16 Punkte erzielt

werden.

Hinweis: Sollte mehr als eine Referenz je Kampagnenart eingereicht werden, ergibt sich die Wertung aus dem

Durchschnitt der je Referenz erzielten Punkte.

b) zur Bewertung des Kernteams:

Es sind vier Spezialisten (zuständiger Hauptansprechpartner, Teamleiter für Strategie; Teamleiter für Kreation,

Social-Media-Experte) zu benennen. Je Spezialist können max. drei Punkte erzielt werden. Insgesamt können

damit für das Kernteam max. 12 Punkte erzielt werden.

Zur Bewertung der Qualität der vier Spezialisten werden Punkte vergeben für folgenden Kriterien: a) ausgewiesene Erfahrung mit mind. drei größeren Marketingkampagnen; b) Erfahrung mit Kampagnen in der Zielgruppe 15 bis 30 Jahren; c) Erfahrung in Kampagnen mit

Vertriebsansatz (für den Teamleiter Kreation und den Social-Media-Experten Erfahrung zusätzlich in

Kampagnen mit dem Inhalt Social Media) sowie Mitwirkung an mind. einer der beiden durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzkampagnen.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

a) Für die Mitarbeiteranzahl gilt folgende Mindestanforderung:

Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügte im Jahr 2022 über mindestens 18 festangestellte Mitarbeiter/-innen (in FTE).

b) Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:

Es sind zwei Referenzprojekte für Kampagnen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Davon ist eine Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne einzureichen und eine Referenz für eine image-orientierte Kampagne.

1. Für die Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:

- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre

- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren

- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto und

- mit einem vertrieblichen orientierten Charakter, wie z.B. mit dem Ziel Absatz zu generieren und Neukundengewinnung und einer definierten Conversion

- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere SocialMedia

- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen

- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employerbranding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/ Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).

2. Für die Referenz für eine image-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:

- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre

- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren

- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto und

- mit dem Ziel der Imagebildung und positiven Markenwahrnehmung mit dem Fokus auf Bewegtbild

- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere Social Media

- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen

- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employer Branding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/

Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).

Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Es sind je Referenz zwingend Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner bzw. zur auskunftsfähigen Organisationseinheit, inkl. Telefonnummer, zur Zielgruppe sowie zum Zeitraum des Referenzprojekts, zu machen.

c) Für das Kernteamgelten folgende Mindestanforderungen:

Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation/ Jugendmarketing zu benennen, davon der überwiegende Teil (mind. 3 von 4) sozialversicherungspflichtig angestellt.

- Der leitende Berater, der als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festgelegt ist, muss

nachweislich als Projektmanager mindestens drei größere Projekte geleitet haben. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte als verantwortlicher Projektmanager agiert.

- Der leitende Stratege hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt.

- Der leitende Kreative hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte als leitender

Kreativer agiert.

- Der Social-Media-Experte hat nachweislich bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt. Er hat darüber hinaus in mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte agiert.

Werden die Mindestanforderungen an das zu benennende Kernteam nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:

Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.

(b) Hinweis zur Eignungsleihe:

Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).

muss es heißen:

a) Für die Mitarbeiteranzahl gilt folgende Mindestanforderung:

Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügte im Jahr 2022 über mindestens 18 festangestellte Mitarbeiter/-innen (in FTE).

b) Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:

Es sind zwei Referenzprojekte für Kampagnen aus den letzten drei Jahren einzureichen. Davon ist eine

Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne einzureichen und eine Referenz für eine image-orientierte Kampagne.

1. Für die Referenz für eine vertrieblich-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:

- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre

- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren

- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] Euro brutto und

- mit einem vertrieblichen orientierten Charakter, wie z.B. mit dem Ziel Absatz zu generieren und Neukundengewinnung und einer definierten Conversion

- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere SocialMedia

- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen

- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employerbranding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/

Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).

2. Für die Referenz für eine image-orientierte Kampagne gelten folgende Mindestanforderungen:

- Umsetzung der Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre

- für Jugendliche zwischen 14 und 30 Jahren, spitzere Zielgruppendefinitionen innerhalb dieses Alterskorridors sind zulässig, wie z.B. 15-19 Jahren

- mit einem Budget (inkl. Fremdkosten/ Produktion und Mediabudget) von je mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto und

- mit dem Ziel der Imagebildung und positiven Markenwahrnehmung mit dem Fokus auf Bewegtbild

- Einsatz von verschiedenen Kommunikationskanälen, insbesondere Social Media

- Kampagnen, die primär oder ausschließlich auf Influencer setzen sind ausgeschlossen

- Ausgeschlossen sind außerdem reine Employer Branding/ Recruting-Kampagnen und reine Aufklärungs-/

Informationskampagnen von öffentlichen Auftraggebern (Ämter, Behörden, NGOs, die sich an die breite Öffentlichkeit richten).

Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Es sind je Referenz zwingend Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner bzw. zur auskunftsfähigen Organisationseinheit, inkl. Telefonnummer, zur Zielgruppe sowie zum Zeitraum des Referenzprojekts, zu machen.

c) Für das Kernteamgelten folgende Mindestanforderungen:

Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation/ Jugendmarketing zu benennen, davon der überwiegende Teil (mind. 3 von 4) sozialversicherungspflichtig angestellt.

- Der leitende Berater, der als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festgelegt ist, muss

nachweislich als Projektmanager mindestens drei größere Projekte geleitet haben (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).

- Der leitende Stratege hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).

- Der leitende Kreative hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).

- Der Social-Media-Experte hat nachweislich bereits entsprechende Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten gesammelt (Projekte für Marken vergleichbarer Größe und Bekanntheit).

Werden die Mindestanforderungen an das zu benennende Kernteam nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

(a) Hinweis an Bewerbergemeinschaften:

Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.

(b) Hinweis zur Eignungsleihe:

Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: