Rahmenvertrag Objekt- und Fachplanung für Gebäude und Technische Ausrüstung zu Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 114-17
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Objekt- und Fachplanung für Gebäude und Technische Ausrüstung zu Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften
Liegenschaften in Brandenburg - Direktion Potsdam
verschiedene
Leistungen der Objektplanung Gebäude im Sinne von § 34 HOAI, Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI, Besondere Leistungen und Spezielle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der BBN, mit von der BBN nicht erfassten Maßnahmen und der RÜV.
Anzahl der Gebäude: 124
Die AG ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch die sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (= Wirtschaftsjahr) verlängert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leistungen der Objektplanung Gebäude im Sinne von § 34 HOAI, Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI, Besondere Leistungen und Spezielle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der BBN, mit von der BBN nicht erfassten Maßnahmen und der RÜV.
Anzahl der Gebäude: 124
Die AG ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch die sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Kalenderjahr (= Wirtschaftsjahr) verlängert.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Für die 5 unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude in einer Potsdamer Liegenschaft, bei denen der ungenutzte Dachraum zu Wohnraum umgebaut werden soll, sind keine Bestandsunterlagen vorhanden. Im Rahmen der Bestandsuntersuchung ist daher im Zuge einer vorgezogenen Baumaßnahme die Schlacke- und Estrichschicht auf der Stahlsteindecke des OG abzubrechen, um die erforderlichen Aussagen zum Deckenaufbau zu erhalten. Diese Baumaßnahme muss mit entsprechenden Planungs- und Gutachterleistungen vorbereitet und begleitet werden, welche zu dem ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinzukommen.
Es war zum Zeitpunkt des Auftragsabrufs gem. RV nicht erkennbar und nicht abzusehen, dass der Schlacke- und Estrichabriss vor der eigentlichen Baumaßnahme erfolgen muss. Man ging davon aus, dass die Bestandsuntersuchung mit weniger aufwendigen Verfahren erfolgen kann. Daher wurde diese Maßnahme im Leistungsabruf nicht als vorgezogene Baumaßnahme berücksichtigt. Die Leistungen des Estrich- und Schlackeabbruchs sind im Zuge der Baumaßnahme sowieso erforderlich. Durch die zeitliche Vorverlegung entstehen jedoch zusätzliche Leistungen und Kosten auf Seiten des beauftragten Planungsbüros. Dadurch dass Zetcon mit der bisherigen Projektplanung betraut ist und die bisherigen Bestandsuntersuchungen betreut hat, steckt das Planungsbüro fachlich tief in der Projektplanung und benötigt keine Einarbeitung in das Projekt. Die Einarbeitung eines neuen Planers verursacht erhebliche Mehrkosten und verursacht eine überschaubare zeitliche Verzögerung in dem Projekt. Außerdem können die Erkenntnisse aus der Maßnahme direkt in die beauftragte Ausführungsplanungen einfließen. Es entsteht daher ein Synergieeffekt.