GU schlüsselfertiger Neubau von 3 Wohngebäuden mit Gewerbeflächen und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 102-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
GU schlüsselfertiger Neubau von 3 Wohngebäuden mit Gewerbeflächen und Freianlagen
Gegenstand des Auftrags ist die Generalunternehmerleistungen (GU) für die schlüsselfertige Errichtung von 3 Wohngebäuden (2x12 Geschosse, 1x 8 Geschosse) mit insgesamt 120 Wohneinheiten, zwei Gewerbeeinheiten und zwei Einheiten zur Kindertagespflege im KfW55 Standard. Zwei der Wohngebäude sind unterkellert.
Rückbau eines eingeschossigen und unterkellerten Gebäudes für Gewerbe- und Technikräumen mit Eingangsbereich als Verbindungsbau zum Bestandsgebäude Meraner Straße 33 in 10825 Berlin. Errichtung eines eingeschossigen Eingangsgebäudes als Ersatzneubau zur Erschließung des Bestandshochhauses Meraner Str. 33.
Herstellung und Aufwertung von Außenanlagen
Herstellung und Umrüstung der zentralen Nahwärmeversorgung für die Neubauten und jeweiligen angeschlossenen Bestandsgebäuden von Gas- auf Fernwärmeversorgung.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Nachverdichtung in einem innerstädtischen Bestandsquartier auf Basis eines im Jahr 2023 festgesetzten Bebauungsplans.
Meraner Straße 31, 33, 35, 45, Am Mühlenberg 4, 5 und 7, 9, Steinacher Straße 4, 6 und 5, 7
Sterzinger Straße 4 (Flurstücke 87, 88, 89, 67/12, 33/6 sowie 74 und 41/1) in 10825 Berlin
Die Baumaßnahme ist eine städtebauliche Nachverdichtung in einem bestehenden innerstädtischen Quartier, das sich größtenteils im Besitz des AG befindet. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Angebots-Bebauungsplanes 7-83.
Der geplanten 12-geschossigen Neubauten Haus 1 und Haus 2 werden als Hochhäuser nach MHHR errichtet. Haus 1 wird mit 44 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss errichtet. Hausanschlussräume, Nebenräume und Fahrradabstellraum befinden sich im EG. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Haus 2 wird mit 44 Wohnungen, einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss und zwei Einheiten zur Kindertagespflege im EG errichtet. Das Gebäude ist unterkellert, Hausanschlussräume, Nebenräume und Fahrradabstellräume befinden sich dort. Zusätzlich wird im UG von Haus 2 eine Heizzentrale zur Versorgung des bestehenden Quartiers errichtet. Haus 3 wird mit 32 Wohnungen errichtet. Das Gebäude ist unterkellert, Hausanschlussräume, Nebenräume, Fahrradabstellräume und Abstellräume für die Wohnungen befinden sich dort.
Die Erschließung der Wohnhochhäuser Haus 1 und 2 erfolgt über je ein Sicherheitstreppenhaus. Haus 3 wird über einen innenliegenden Sicherheitstreppenraum für Gebäude unterhalb der Hochhausgrenze erschlossen. Die Gebäude Haus 1 und 2 erhalten je zwei Aufzüge, je ein Aufzug davon wird als Feuerwehraufzug ausgeführt. Haus 3 wird über einen Personenaufzug erschlossen.
Die Löschwasserversorgung der Häuser 1 und 2 erfolgt über eine nasse Steigleitung. Die notwendige Löschwasservorhaltung für die Häuser 1 und 2 wird über einen Bodentank in den Außenanlagen sichergestellt. Haus 3 erhält zwei trockene Steigleitungen zur Löschwasserversorgung.
Die Wärmeversorgung der Neubauten erfolgt über Fernwärme. Alle Wohnungen erhalten Fußbodenheizungen. Die Fassaden der Wohngebäude werden mit einem mineralischen Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen-Verkleidung ausgeführt. Die Gebäude werden nach dem Energiestandard KfW 55 errichtet. Die Flachdächer der drei Häuser erhalten eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich erhalten alle Dächer eine großflächige PV-Anlage.
Der Rückbau des bestehenden Eingangsgebäudes mit Gewerberäumen und Heizzentrale, der an das bestehende Wohnhochhaus Meraner Straße 33 grenzt, ist zu einem Zeitpunkt auszuführen, an dem der Umschluss aller Versorgungsleitungen zum Bestandshochhaus bereits erfolgt ist. Die gesicherte Erschließung des Bestandshochhauses muss zu jedem Zeitpunkt während der Baumaßnahmen gewährleistet sein. Die Inbetriebnahme der neuen Heizzentrale im Untergeschoss des Neubaus ‚Haus 2‘ zur Wärmeversorgung von Teilen des bestehenden Quartiers hat vor Beginn der Heizperiode zu erfolgen, so dass eine dauerhafte Versorgung mit Wärme während der gesamten Bauzeit sichergestellt ist.
Der Neubau des Eingangsgebäudes wird als eingeschossiger Anbau an das bestehende Wohnhochhaus Meraner Straße 33 errichtet.
Die Außenanlagen im Bereich der Neubauten werden über Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer erschlossen. In den Außenanlagen werden die notwendigen Mülltonnenhäuschen und Fahrradabstellplätze errichtet. Ebenfalls werden Spielflächen für Kinder- und Jugendliche errichtet.
Das auf den Gebäuden anfallende Regenwasser wird kontrolliert über Boxrigolen auf dem Grundstück versickert. Zusätzlich werden die Außenanlagen auf den Flurstücken 87, 88, 89, 67/12, 33/6, 41/1 und 74 des bestehenden Quartiers aufgewertet. Dies betrifft insbesondere die bestehenden Müllstellplätze sowie Fahrrad-, KFZ- und Müllstellplätze.
Neben Anfangs- und Endtermin der Gesamtmaßnahme ist zwingend zu berücksichtigen: Inbetriebnahme Heizungszentrale mit Fernwärme im Nahwärmenetz: bis 30.09.2024 bzw. Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung während der Bauphase innerhalb der jeweiligen Heizperiode zwischen dem 30.09. und 30.03. eines Jahres für die mit Wärme zu versorgende Bestandsgebäude im Quartier.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Eigenerklärungen des Bieters“ und die „Erklärung zur Eignung“ gemäß Vergabeunterlagen einzureichen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen B).
Der Generalunternehmervertrag, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), sowie weitere Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen C) werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil.
Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Eignungsleihe sowie die weiteren Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen A) sind soweit erforderlich mit Angebotsabgabe auszufüllen und abzugeben. Diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestanforderungen (soweit hier gefordert):
Durchschnittlicher Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen mindestens
EUR 30 Mio. netto in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022
Mitarbeiter:
Der Bieter macht Angaben zu Anzahlen von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt wurden.
Referenzen:
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Mindestanforderungen (soweit hier gefordert):
jede Referenz für sich muss folgende Mindestanforderung erfüllen:
-Bauen in innerstädtischen Quartieren – Innenstadtlage (Maßstab §34 Bau GB);
-Baukosten netto: mindestens 10 Mio. (KG200-500)
-abgeschlossenes Bauvorhaben
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Beginn der Leistungserbringung den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflicht sowie des Umweltschaden-Risikos mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert): für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen: 5 Mio. Euro, für Vermögensschäden: 0.5 Mio. Euro zu erbringen und diese Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrecht zu halten. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des AG Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers auf dem Formblatt "Bürgschaftsmuster-0621" (einzusehen auf der Homepage www.gewobag.de) beizubringen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin
elektronisches Vergabeverfahren, Einreichung der Angebote und Submission über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.593,25 €/qm Mietfläche Wohnen+Gewerbe (brutto) also insgesamt 30.263.755 € (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist.
Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des GUs maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen GU-Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf.
Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.
Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland