Generalplanerleistungen Dreispitzpassage (VOEK 358-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 358-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Dreispitzpassage (VOEK 358-21)
Die Liegenschaft "Dreispitz" mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 7.373 m2 befindet sich in Berlin Mitte und ist mit einem 6- bis 7-geschossigen kombiniertem Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude mit zusätzlicher Tiefgarage und Ladenpassage im Bereich des Innenhofes in Plattenbauweise bebaut.
Die Auftraggeberin ist Eigentümerin des Grundstücks und beabsichtigt einen Generalplaner für die Erweiterung des Bestandgebäudes inkl. der Anpassung bzw. Umbaumaßnahmen der angrenzenden, bestehenden Gebäudebereiche und der neu zu erstellenden Freianlagen zu beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen als Generalplanung umfassen insbesondere die Leistungsphasen 3 bis 9 in den erforderlichen Leistungsbildern der HOAI.
Berlin
Die Auftraggeberin beabsichtigt, möglichst zügig kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, deshalb wird auf einen stabilen Zeit- und Kostenrahmen Wert gelegt. Die hierzu vorgegebenen Bauobergrenzen der jeweiligen Kostengruppen sind zwingend einzuhalten.
Entlang der inneren Erschließungsstraße zwischen Reinhardtstraße und Claire Waldoff Straße sollen durch Aufstockung auf den Bestand bis zu 5 neue Geschossebenen entstehen. Es sind insgesamt ca. 50 neue Wohnungen mit ca. 2.706 m2 Wohnfläche geplant. Ziel ist es die Fertigstellung der Wohnungen bis Ende 2026 / Anfang 2027 zu realisieren.
Die zu vergebenen Planungsleistungen umfassen geplante Baumaßnahmen in allen erforderlichen Leistungsbildern der HOAI, wie beispielsweise Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (insbesondere Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informations-technische Anlagen, 6. Förderanlagen), Brandschutz, Ingenieurvermessung, Bauphysik, Geotechnik sowie weitere Fachplanungsleistungen insbesondere SiGe-Koordination zur Durchführung der Maßnahmen , Bestandsuntersuchung und Baugrunduntersuchung sowie Leistungen von Sonderfachleuten und Gutachtern. In Anlehnung an HOAI soll eine schlüsselfertige Errichtung der Wohnanlage erfolgen.
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Zunächst werden die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 5 (Tragwerksplanung LPH 1 bis 5) in Anlehnung an die HOAI beauftragt, dann werden, optional, die LPH 6 bis 9 beauftragt.
Die Generalplanungsleistungen umfassen auch die Koordination der einzelnen Fachplanungsleistungen, Sonderfachleute, die Übernahme der Rechnungsvorprüfung und Abrechnung, die Überwachung der Leistungen in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und die Aufgaben als allgemeiner Ansprechpartner.
Die Aufgabenstellung für den Umbau im sowie Aufstockung auf den Bestand besteht u.a. darin, Planungsleistungen während eines laufenden Betriebes auch hinsichtlich nachfolgender Punkte zu erbringen:
- Detailplanung von ca. 50 neuen Wohnungen mit ca. 2.706 m2
- Umstrukturierung von 14 Wohnungen und Einbau eines Sicherheitstreppenhauses im Bestandsgebäude Claire-Waldoff-Str. 5
- Ertüchtigung der drei bestehenden Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) für die zusätzlichen Lasten der Aufstockung
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der drei bestehenden Geschosse, besonders im Hinblick auf den Standort des vorhandenen Traforaumes
- Erarbeitung einer Empfehlung für die Umsetzung der Umnutzung der Ladenfläche im 1. Obergeschoss zu Wohnungen
- Erstellung einer Grünflächen-/ Außenanlagenplanung als Erholungsort für die Bewohner.
- Entwicklung eines neuen Anlieferungskonzepts für die reduzierte Ladenfläche von 4900 m2 auf rund 3500 m2 entlang der Claire Waldoff Str
- Umsetzung der im Vorbescheid vorgegebenen Planungsgrundlagen hinsichtlich der Planung in den oberen 5 Etagen der Claire Waldoff Str. 5 (Erweiterung eines Teils der Wohnungen durch eine Loggia, Reduktion der Wohnungsanzahl von 4 auf 3 Wohnungen)
- Berücksichtigung der statischen Grundkonzeption des Plattenbaus bei der Umstrukturierung und Umplanung
- Neustrukturierung des Anschlusses zum Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der Belange der Mieter
- Teilnahme an der Erstellung der Mieterankündigung in LPH 4
- Beachtung von planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere Abweichung der Einhaltung der Abstandsflächen gem. § 6 Abs. 3 BauO Bln, Kompensation zur Abstandsflächenunterschreitung, Erschließung Erweiterungsbau
Die Beachtung von Nachhaltigkeitszielen und die damit verbundene ökologische Bewertung von Gebäuden hat einen hohen Stellenwert. Hierbei ist die Anwendung verfügbarer und für den Wohnungsbau zugelassener Bewertungssysteme für Nachhaltiges Bauen durch den Auftragnehmer zu prüfen und ggf. konkrete objekt- beziehungsweise vorhabenspezifische Planungsziele zu benennen. Dabei sind bereits verfügbare Zertifizierungssysteme anzuwenden.
Stufenweiser Abruf der Leistungsphasen 6-9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen Dreispitzpassage (VOEK 358-21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können dem Verfahrensleitfand sowie dem Angebotsaufforderungsschreiben entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 bis 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Die gesammelten Verdingungsunterlagen stehen nur über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zum Download zur Verfügung.
Teilnahmeanträge und Angebote sind fristgerecht und ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu übermitteln.
Bewerber- /Bieterfragen, soweit erforderlich, sind unter Nennung der Vergabenummer ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.