S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34662
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 03 - Änderung der Planung im Bereich Aufzug/Straße am Bahnsteig 1, Änderung barriefereier Zugang Bahnsteig 1, Anpassung Koordinatensystem und Teilen der Trassierung, Digitalisierung von Daten.
Die Leistungen liegt im Projektraum des gebundenen Planers. Mit Beauftragung der Leistungen an den gebundenen Planer können Schnittstellen zu Gewerken VA und IBW vermieden werden. Weiterhin werden bereits zwei SSW im Projekt geplant. Darüberhinaus sind alle Grundlagen bei Planer vorhanden und bekannt und die Ergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung. Zusätzliche Kosten für Einarbeitung in das Projekt können vermieden werden
Die Leistungen liegt im Projektraum des gebundenen Planers. Damit können Schnittstellen zu Gewerken VA und IBW sowie Planungskonflikte vermieden werden.
Die Koordination zweier Planer führt seitens des AG zu erheblichen Mehraufwendungen. Unabhängig davon müsste der AN bei Beauftragung einer Drittfirma dessen Planung in seine eigene integrieren, was - in Ergänzung zu den unter a) und b)angeführten Aspekten - weitere Mehrkosten nach sich ziehen würde.