Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Technische Beratungsleistungen nach VgVzur Erneuerung der IT/TK Verkabelung - VOEK 251-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 251-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Technische Beratungsleistungen nach VgVzur Erneuerung der IT/TK Verkabelung - VOEK 251-20
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV zur Erneuerung der IT/TK Verkabelung zur Ermöglichung der Umstellung der TK Anlagen auf VoIP des BMBF, Heinemannstraße 2-22, 53175 Bonn.
mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
- Planung der IT/TK Verkabelung
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
Bonn
Die IT/TK Verkabelung wird von CAT 3 auf CAT 7 umgestellt. Die Maßnahme umfasst das gesamte Gebäude/Ministerium "Bildung und Forschung". Zur Durchführung dieser Maßnahme wird eine umfassende Planung benötigt und hier mit ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages über Technische Beratungsleistungen nach VgVzur Erneuerung der IT/TK Verkabelung - VOEK 251-20
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere die in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren;
(2)Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.