Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, Hbf 3 Provisorium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauotbahnhof
Im Hauptbahnhof Frankfurt wird im Rahmen der Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen die Station Hbf 3 Provisorium errichtet. Es werden Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen, Arbeiten an Niederspannungsschaltanlagen, Kabelarbeiten und Rückbau von Altanlagen ausgeführt.
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
NT08: Regale für Lagerraum
Umstände, die der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte:
Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass der vorgesehene Raum für die Zählerverteilung von der Größe her nicht
ausreichend war. Die Zählerverteilung musste im Ersatzraum untergebracht werden. Für die Umlagerung der Materialien im
Ersatzraum sind Regale notwendig, die nachgeliefert und montiert werden müssen. Der AG konnte dies nicht vorhersehen, da
die Änderung nur auf der Baustelle festgestellt werden konnte, in dem die montierten Zähleranlagen mit Verkabelung im Raum
angebracht wurden.
Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert:
Es bleibt weiterhin bei dem Charakter "Erneuerung der 50 Hz Hauptstromversorgung", da lediglich Regale für die gelagerten
Materialien notwendig