Druck und Lieferung von Fahrgastinformationen Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0105-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Lieferung von Fahrgastinformationen
Druck und Lieferung von Fahrgastinformationen
Los 1 Druckwerk "Berlin Atlas"
Los 2 Fahrgastinformation - Infoprodukte div. Faltblätter
Los 3 Fahrgastinformation - Infoprodukte Klebefolien
Los 1 Druck und Lieferung Berlin Atlas
Berlin
Druck und Lieferung Fahrgastinformationsprodukte "Berlin Atlas"
Inhalt:
Ca. 448 Inhaltsseiten (±50 Seiten)
Umschlag: 6 Seiten
Vorderer Umschlag:
U1/U2 U1/U2 außen/innen B 215 x H 210 mm
(ausklappbarer Teil B 85 x 210 mm),
ausklappbare Netzspinnen
U3/U4 außen/innen B 215 x H 210 mm,
(ausklappbarer Teil B 85 x 210 mm)
Hinterer Umschlag:
U5/U6 außen/innen B 215 x H 210 mm
(maximales Auftragsvolumen: 150.000 Stück)
Die BVG hat die Möglichkeit/Option, die Rahmenvereinbarung dreimalig - jeweils für folgende Zeiträume - zu verlängern:
1. Verlängerungsoption: 01.12.2026 - 30.11.2027
2. Verlängerungsoption: 01.12.2027 - 30.11.2028
3. Verlängerungsoption: 01.12.2028 - 30.11.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 30.11.2029.
Die BVG wird die Verlängerungsoption spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Mitteilung (Textform ausreichend) an den AN ausüben.
Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarungen gemäß Ziffer II.2.7)
Los 2 diverse Faltblätter
Berlin
Druck und Lieferung Fahrgastinformationsprodukten div. Faltblätter
Faltblatt "Berlin. Gesamtnetz"
Format: 990mm x 630mm, Ziehharmonika-Falz, 10 Falze in der Breite, 3 Falze in der Höhe, 2 Mittelbrüche auf DIN lang
Faltblatt "Berlin.Entdecken"
Format: DIN A2, 1 Mittelbruch + 5 x Leporello gefalzt, gefaltet auf DIN lang
Faltblatt "Berlin. Barrierefrei"
Format: offen 693 x 420mm, 6mal Zick-Zack und 1mal Kreuzbruch gefaltet auf DIN lang 99 x 210 mm
Faltblatt "Berlin.Liniennetze"
Format: offen: 490 x 300 mm, geschlossen 70 x 100 mm offen 2 Seiten gefalzt 42 Seiten: 6-Bruch-Zick-Zack falzen und im Kreuz 2-Bruch Zick-Zack falzen auf Endformat 70 x 100 mm
Faltblatt "Berlin.Busliniennetz"
Format: offen DIN A2, Ziehharmonika-Falz, 5 Falze, 1 Mittelbruch, gefaltet auf DIN lang (maximales Auftragsvolumen: 6.800.000 Stück)
Die BVG hat die Möglichkeit/Option, die Rahmenvereinbarung dreimalig - jeweils für folgende Zeiträume - zu verlängern:
1. Verlängerungsoption: 01.12.2026 - 30.11.2027
2. Verlängerungsoption: 01.12.2027 - 30.11.2028
3. Verlängerungsoption: 01.12.2028 - 30.11.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 30.11.2029.
Die BVG wird die Verlängerungsoption spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Mitteilung (Textform ausreichend) an den AN ausüben.
Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarungen gemäß Ziffer II.2.7)
Los 3 Druck und Lieferung von Klebefolien
Berlin
Druck und Lieferung von Fahrgastinformationen Klebefolien
Klebefolie U-Bahn-Fahrzeuge "S+U-Bahn-Netz"
Format:
Motiv 1 DIN A1, quer
Motiv 2 DIN A2, quer
Motiv 3 DIN A3, quer
Klebefolie U-Bahn-Fahrzeuge "Linienbänder"
Format:
Motiv 1 rechts und links 1.410 x 100 mm
Motiv 2 rechts und links 720 x 133 mm
Motiv 3 rechts und links 720 x 100 mm
Motiv 4 rechts und links 1.770 x 133 mm
Motiv 5 rechts und links 1.170 x 133 mm
Klebefolie Fahrausweisautomaten "S+U-Bahn-Netz"
Format:
Motiv 1 B410, B 410 x H 297 mm
Motiv 2 B410 rechts, B 410 x H 580 mm
Motiv 3 B410 links , B 410 x H 580 mm
Motiv 4 B880, B 880 x H 622 mm
Material:
135 g/m² Selbstklebefolie permanent haftend, hohe Anfangshaftung, weiß glänzend Oracal 1640 HAT Print Vinyl (Zertifizierung in die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102/Teil1) oder gleichwertig, abriebfeste UV-Lackierung, mit rückseitiger Schlitzung zweigeteilt mittig, Motiv 1 längs geschlitzt, Motive 2-4 quer geschlitzt
(maximales Auftragsvolumen: 257.600 Stück)
Die BVG hat die Möglichkeit/Option, die Rahmenvereinbarung dreimalig - jeweils für folgende Zeiträume - zu verlängern:
1. Verlängerungsoption: 01.12.2026 - 30.11.2027
2. Verlängerungsoption: 01.12.2027 - 30.11.2028
3. Verlängerungsoption: 01.12.2028 - 30.11.2029
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 30.11.2029.
Die BVG wird die Verlängerungsoption spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Mitteilung (Textform ausreichend) an den AN ausüben
Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarungen gemäß Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
2. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.
4. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 5.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer fomlosen Anlage dem Teilnahmeantrag beifügen.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1. stellt der Auftraggeber Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollen.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs-, Betriebs- und Vermögens- Haftpflichtversicherung, welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können, abdeckt.
Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.1. stellt der Auftraggeber Formulare (Eigenerklärung Eignung) zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollen.
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten abgeschlossenen Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Eine Referenz kann für mehrere Lose verwendet werden.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre (Mai 2020 - Mai 2023) sein.
Es müssen mindestens drei abgeschlossene Referenzen eingereicht werden.
Eigenerklärung, dass der Bewerber nach dem Prozessstandard Offset (PSO) produziert.
weitere Mindestanforderung Los 2
- Mindestmenge 250.000 Stück (Einzelbestellung) Nachweis bei mindestens einer Referenz
weitere Mindestanforderung Los 3
- Mindestmenge 1.000 Stück (Einzelbestellung) Nachweis bei allen Referenzen
weitere Mindestanforderung für Los 1 und 2
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das zu verwendende Druckpapier den Standard
Blauer Engel oder FSC oder PEFC entspricht.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.
keine
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Der AN hat sicher zu stellen, dass das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten wird.
Für die gesamte Vertragsdurchführung ist die Kommunikation in deutscher Sprache sicher zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ITD2-0105-2023 bewerben. Das ausgefüllte AI Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens ITD2-0105-2023 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.07.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen für die Erstellung der Teilnahmeanträge/Angebote die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen; Mitglieder einer BewGe dürfen sich nicht mehrfach, entweder in einer weiteren BewGe oder als Einzelbewerber um die Teilnahme bewerben. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen.
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Weiterhin ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Frist für die Einreichung der Erstanagebote: 18.08.2023, 10:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im
Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung
(Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 20.-22.09.2023 statt. Hierzu werden die drei besten Bieter gemäß den bekanntgemachten Zuschlagskriterien eingeladen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Jeder Bieter darf pro Los nur ein Angebot unterbreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.